...Diese Rechtsprechung beruht auf der Grundlage, dass in diesen Fällen kein Leistungsaustausch über die Verrentung einer bestehenden Kapitalforderung stattfindet und der Vertrag als unentgeltlicher Vorgang insgesamt der Einkommensteuer nicht unterliegt (siehe BFH-Entscheidungen vom 9. Februar 2010 VIII R 43/06, BFHE 229, 104, BStBl II 2010, 818; VIII R 35/07, BFH/NV 2010, 1793; vom 20....