...Für das Dienstverhältnis gelten die Abschnitte I bis III, V, VII und VIII, sowie X und IX des Kirchlichen Arbeitsvertragsrechts für Angestellte - Bundesangestelltentarifvertrag vom 23.02.1961 - in der jeweils im Bereich des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche im Rheinland geltenden Fassung (BAT-KF), soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. … § 5 Vergütung, Einräumung des Liquidationsrechts...