...Demgemäß sollten die Entschädigungssätze bei Vorliegen triftiger Gründe die durchschnittlichen Kosten des Betriebs und der Instandhaltung, insbesondere Kraftstoff- und Ölverbrauch, Reifenabnutzung und Reparaturen einschließlich Inspektionen voll, dagegen diejenigen der Kraftfahrzeughaltung, insbesondere Abschreibung, Versicherung, Kraftfahrzeugsteuer, Garage, Verzinsung des Kaufpreises nur anteilig...