...Auf das betriebliche Ruhegeld werden angerechnet: a) Renten aus der Angestellten- und Arbeiterrentenversicherung, gleichgültig, ob aus einer Pflicht- oder freiwilligen Versicherung, soweit sie entstanden sind aus 1) Beitragsleistungen früherer Arbeitgeber (Arbeitgeberanteile) 2) der Hälfte der Ausfall-, Ersatz- und Zurechnungszeiten 3) Beitragsleistungen der VdTÜV....