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Urteile für Versetzung

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GERICHT
JAHR
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 580/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 507/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 582/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 481/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 539/15
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Für die Verbindlichkeiten der Beklagten bestand nach dem Gesetz über die Bayerische Landesbank (im Folgenden BayLBG) vom 27....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 540/16
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 809/15
...Dies gilt insbesondere in dem in der Praxis häufig vorkommenden Fall, dass der Arbeitnehmer auch nach einem erfolgreichen Kündigungsschutzprozess nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. 39 cc) Darüber hinaus kommt bei unwirksamen Abmahnungen oder Versetzungen, die kündigungsrechtlich gesehen mildere Maßnahmen im Vergleich zu einer Kündigung darstellen, eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG ohne...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 6 AZR 190/12
2016-11-15
BAG 3. Senat
...Eine Kündigung seitens der Bank hat grundsätzlich die Versetzung in den (einstweiligen) Ruhestand zur Folge. Nur bei grob schuldhaftem Verhalten kann die Bank den Vertrag frist- und entschädigungslos kündigen.“ 5 Im Rahmen der Finanzmarktkrise 2007/2008 geriet die Beklagte in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 729/15
...Sie scheidet aus, wenn es ein „schonenderes“ Gestaltungsmittel - etwa Abmahnung, Versetzung, ordentliche Kündigung - gibt, das ebenfalls geeignet ist, den mit einer außerordentlichen Kündigung verfolgten Zweck - nicht die Sanktion des pflichtwidrigen Verhaltens, sondern die Vermeidung des Risikos künftiger Störungen des Arbeitsverhältnisses - zu erreichen (vgl. BAG 20....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 2 AZR 569/14
...Kammer des Gerichtshofs entschieden, dass die Schaffung einer hochwertigen Lehre an der Universität und die optimale Verteilung der Professorenstellen auf die Generationen legitime Ziele sein können, die die zwangsweise Versetzung in den Ruhestand von Universitätsprofessoren mit Vollendung des 68. Lebensjahres rechtfertigen (können)....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 8 C 46/09
...Die Beschränkung der Dienstgradherabsetzung für Offiziere auf die nach der Soldatenlaufbahnverordnung bestimmte Laufbahngruppe der Offiziere sei der im Beamtendisziplinarrecht geltenden Disziplinarstrafe der "Versetzung in ein Amt mit geringerem Endgrundgehalt" angeglichen (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung vom 9....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvL 25/09, 2 BvL 3/11
...Im Hinblick auf Herrn F, dessen Beteiligung der Kläger insbesondere eingefordert hat, ist zu berücksichtigen, dass er die Arbeit des Klägers nach dessen eigenen Angaben in der mündlichen Verhandlung vor allem aus der Zeit der gemeinsamen Referatszugehörigkeit vor der Versetzung des Klägers an das Bundeskanzleramt kannte....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 A 10/17
...Seine Versetzung in den Ruhestand habe deshalb erst zum 31. März 2012 erfolgen dürfen. 2 Nach der bis zum 31. Dezember 2003 gültigen Regelung traten Polizeivollzugsbeamte des Beklagten mit Ende des Monats, in dem sie das 60. Lebensjahr vollendeten, in den Ruhestand (§ 192 Satz 1 LBG NRW aF)....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 4/15
...November 2015, Seite 19) wird in dieser Vorschrift der persönliche Geltungsbereich der Verordnung auf grundsätzlich alle Soldatinnen und Soldaten erstreckt; ergänzend wird erklärt, dass Sonderregelungen "für Soldatinnen und Soldaten, die im Wege der Versetzung oder Kommandierung in anderen Geschäftsbereichen tätig sind und den dortigen Arbeitszeitregelungen unterliegen", dadurch nicht ausgeschlossen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 12/17
...Vielmehr ist auch in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis die Versetzung einer Lehrkraft an eine andere Schule derselben Schulform aufgrund des Direktionsrechts nicht ungewöhnlich. 35 (c) Der indizierte Rechtsmissbrauch ist ferner nicht dadurch widerlegt, dass der Kläger nicht ausnahmslos in demselben zeitlichen Umfang beschäftigt wurde. Jedenfalls seit dem 21....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 420/15
...September 2005 - VI ZR 137/04, BGHZ 164, 87, 90; BVerwG, NJW 1986, 1366, 1367). 35 bb) Als einen die entsprechende Anwendung von § 21f Abs. 2 Satz 1 GVG rechtfertigenden Fall der Verhinderung des Vorsitzenden wird nach der übereinstimmenden höchstrichterlichen Rechtsprechung auch das - durch Eintritt oder Versetzung in den Ruhestand, durch Abordnung oder durch Tod bedingte - endgültige Ausscheiden...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZR 173/13
...Bei Neueingruppierung, Umgruppierung sowie Versetzung hat eine Beurteilung innerhalb von sechs Monaten zu erfolgen. In diesen Fällen kann die Beurteilung auch im Rahmen einer zeitnahen späteren jährlichen Beurteilung aller Beschäftigten erfolgen. Bis zur Neubeurteilung gilt die bisherige Beurteilung fort....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 183/15
2010-05-20
BAG 8. Senat
...Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113). 36 Danach ist zwar die Versetzung auf eigenen Wunsch auf einen anderen Arbeitsplatz noch kein Umstandsmoment, zumal nicht vorgetragen wurde, dass dies mit einer Veränderung der arbeitsvertraglichen Bedingungen einherging....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 114/09
...Der Zweck der Regelung kann nur erreicht werden, wenn die Einstellung insgesamt unterbleibt. 41 (a) Der Zustimmungsverweigerungsgrund des § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG ist bei Einstellungen und Versetzungen gegeben, wenn das Ziel der Norm allein dadurch erreicht werden kann, dass die personelle Maßnahme insgesamt unterbleibt....
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 79/12