...Diese Regelung erklärt für die Versetzung in den Ruhestand aus Gründen der Personalanpassung nur § 44 Abs. 5, 6 Satz 1 bis 3, Satz 4 zweiter Halbs. und Abs. 7 SG für entsprechend anwendbar, nicht aber den hier von der Beschwerde in Bezug genommenen § 44 Abs. 2 SG. 8 Mittelbar folgt dies auch aus dem Wortlaut von § 3 Abs. 8 PersAnpassG, dem zufolge die Vorschrift über die Anrechnung von Erwerbs- und...