...Mit der hiergegen gerichteten Beschwerde macht die Klägerin geltend, ihre Beschwer bemesse sich nach dem Verkehrswert der beanspruchten Fläche. Da ausweislich des von ihr eingeholten Sachverständigengutachtens der Verkehrswert der Wohnung der Klägerin ohne Gartennutzung 196.000 € und mit Gartennutzung hingegen 225.000 € betrage, ergebe sich eine Beschwer in Höhe von 29.000 €....