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Urteile für Vergleich

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...So hat er hinsichtlich der ähnlichen Ausbildung als Ähnlichkeitsmerkmal danach differenziert, ob in dem zum Vergleich herangezogenen Katalogberuf eine qualifizierte --z.B. wissenschaftliche-- Ausbildung vorgeschrieben ist oder nicht (BFH-Urteile vom 2. Februar 2000 XI R 38/98, BFH/NV 2000, 839, und in BFH/NV 2007, 2091). 6 b) Der BFH hat des Weiteren --gegen Stimmen in der Literatur (vgl. z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 67/12
...Versicherung" dem Angeklagten Provisionszahlungen aufgrund von ihm - teilweise gleichzeitig - eingereichter Versicherungsanträge leistete; denn insoweit bleibt nach den Urteilsgründen offen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe der Versicherung jeweils ein Schaden entstanden ist. 4 a) Der Vermögensschaden beim Betrug ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs durch einen umfassenden Vergleich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 365/13
...Diese Ausführungen des FG beziehen sich erkennbar auch auf den Einwand der strukturschwachen Region. 5 b) Mit seinem Einwand, es handele sich um keine wirklichkeitsnahe Schätzung und es hätten sich bei einem Vergleich mit Betrieben mit untersten Gewinnspannen keine Abweichungen ergeben, macht der Kläger keinen Verfahrensfehler geltend, sondern wendete sich lediglich gegen die Überzeugungsbildung des...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. XI B 85/09
...Abs. 2 Satz 2 SGB VI gerichtete Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, weil die durch diese Vorschrift hinsichtlich der Bewertung der Kindererziehungsleistung bedingte Ungleichbehandlung von Versicherten, bei denen die Summe aus Entgeltpunkten für Kindererziehungszeiten und aus sonstigen Beitragszeiten den Höchstwert an Entgeltpunkten nach Anlage 2b zum SGB VI überschritten, im Vergleich...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 287/14
...grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. 3 Der Beklagte hält für grundsätzlich klärungsbedürftig: "Ist bei der Kalkulation eines Ersatzgeldes als Kompensation für die Umwandlung von Waldflächen in eine andere Nutzungsart die Wertminderung in der Weise zu bestimmen, dass die durchschnittlichen Werte einer landwirtschaftlich genutzten Fläche und einer Waldfläche mit Aufwuchs zu vergleichen...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 22/15
...Sabbatjahr-Modell (Jahresfreistellung) für Schulleiter grundsätzlich dienstliche Belange entgegenstehen und daher diese Teilzeitbeschäftigungsform nur in Ausnahmefällen zu bewilligen ist" und "ob Schulleiter im Vergleich zu einfachen Lehrkräften in den Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigungsformen beschnitten werden und erst nach Zurückstufung in den Status einer einfachen Lehrkraft eine Jahresfreistellung...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 79/15
...Zu Recht hat das Berufungsgericht dem Kläger den Betrag - unter Berücksichtigung der erhaltenen Ausschüttung und der Leistung aufgrund des geschlossenen Vergleichs - als Schadensersatz zuerkannt, den er für den Erwerb der Beteiligung aufgewendet hat. Wie der Senat mit Urteil vom 15....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 333/09
...Sollte angesichts des Normzwecks des § 34 EStG, nämlich eine für den Steuerpflichtigen im Vergleich zu seiner regelmäßigen sonstigen Besteuerung einmalige und außergewöhnliche Progressionsbelastung abzumildern, die Vergleichsberechnung nicht genau darauf abheben und daher nur im Fall einer tatsächlich höheren Progressionsbelastung der "Ist-Größe" die ermäßigte Besteuerung nach § 34 EStG zur Anwendung...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 9/10
...Die von dem Kläger tatsächlich befahrene Strecke ist im Vergleich dazu nicht verkehrsgünstiger. Denn sie ist zeitaufwändiger; sonstige, im Rahmen des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 2. Halbsatz EStG relevanten Vorteile sind nicht ersichtlich....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 49/13
...Oktober 2007 geschlossenen Vergleichs an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 2.360,93 € festgesetzt nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 5. Oktober 2007 aus 1.318,33 € und seit dem 13. November 2007 aus 1.042,60 €. Die Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen. Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 164,23 € festgesetzt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 82/08
...Welche Kenntnisse ein Betreuer tatsächlich erworben hat, kann nur anhand der seiner Ausbildung zugrunde liegenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung beurteilt werden und nicht anhand eines typisierenden Vergleichs mit anderen Personen, die aufgrund anderer Ausbildungs- und Prüfungsinhalte die gleiche Berufsbezeichnung führen dürfen. 6 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 146/17
...Vielmehr kann eine Benachteiligung auch vorliegen, wenn die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung im Vergleich zu derjenigen nicht behinderter Menschen durch gesetzliche Regelungen verschlechtert wird, die ihnen Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten vorenthalten, welche anderen offenstehen (vgl....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 957/18
...Nachdem die Parteien einen Vergleich über die insolvenzbefangenen Ansprüche geschlossen haben, verlangt der Kläger nunmehr noch Verdienstausfall für die Jahre 2006, 2007, 2010 und 2011 in Höhe von rund 32.500 €, Ersatz sonstiger Sachschäden sowie die Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für künftige Schäden. 4 Das Landgericht hat der Klage in Höhe von 289,08 € (zuzüglich Zinsen sowie Freistellung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 184/17
...Ergibt sich dagegen nicht bereits bei einer Grobanalyse des Abwägungsmaterials die Vorzugswürdigkeit einer Trasse, so muss die Behörde die dann noch ernsthaft in Betracht kommenden Trassenalternativen im weiteren Planungsverfahren detaillierter untersuchen und vergleichen....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 1/15
...Das FG ist vielmehr im Einklang mit dem vom FA als tragend herausgearbeiteten Rechtssatz des BFH-Urteils in BFH/NV 1997, 724 zu dem Schluss gelangt, dass die Werke des Klägers mit handwerklich oder industriell gefertigter Ware nicht zu vergleichen seien. 8 2. Der vom FA geltend gemachte Verfahrensmangel liegt nicht vor....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 76/13
...Dies muss jedoch offensichtlich sein, weil es nicht Aufgabe des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist, in diesem Zusammenhang mehr oder weniger komplexe Fragen des jetzt geltenden Rechts zu klären und die frühere mit der geltenden Rechtslage zu vergleichen (Beschluss vom 5. Oktober 2009 a.a.O. m.w.N.). Von einer solchen Offensichtlichkeit kann hier nicht die Rede sein....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 14/10
...Der Vergleich mit allen anderen genannten Sattlerwaren belege, dass es sich bei den Hundedecken um solche handeln müsse, die der Ausstattung des Hundes dienten, damit dieser in seiner Funktion als Gefährte eingesetzt werden könne....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VII B 158/09
...Im April 2012 schlossen die Parteien einen gerichtlichen Vergleich. Darin gestatteten die Kläger u.a. den Nutzern und Gästen des von den Beklagten betriebenen Campingplatzes die unentgeltliche Nutzung ihres Grundstücks....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 230/17
...Da nach Auffassung des BVerfG der selbstfinanzierte Anteil des Rentenrechts nicht durch Vergleich des Gesamtwerts dieses Rechts bei Anlaufen der Rente mit dem nominellen Gesamtwert der Beiträge in diesem Zeitpunkt zu ermitteln sei, könne die Existenz eines selbstfinanzierten Anteils nicht gänzlich in Abrede gestellt werden. 7 b) Eine Abweichung des Urteils des Finanzgerichts vom Beschluss des BVerfG...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X B 137/10
...Damit sind Zustellungen in einem gerichtsförmigen Verfahren nicht zu vergleichen. Das gilt vorliegend umso mehr, als die Rechtsbeschwerde weder rügt noch darlegt, dass die Schuldnerin infolge der an J. D. bewirkten Zustellungen an einer effektiven Rechtsverteidigung gehindert worden ist. Das ist auch nicht ersichtlich. 7 2....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 122/09