...September 2008 in dem Rechtsstreit - 3 Sa 171/08 - einen gerichtlichen Vergleich. Dort heißt es, soweit maßgeblich: „1. Die Parteien sind sich darüber einig, dass zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht. Sie sind sich des Weiteren darüber einig, dass bei der Komplementärgesellschaft, der Firma S GmbH, also der Beigetretenen, kein Arbeitsverhältnis besteht. 2....