...Art 3 Abs 1 GG ist daher verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 112, 50, 67; 117, 272, 301; stRspr). 25 Die Personengruppe, deren Rentenverfahren vor dem 2./3.6.2009 bereits...