...Zwar hat der Senat offen gelassen, ob der Wegfall anderweitiger Bebauungsmöglichkeiten werterhöhend zu berücksichtigen ist, wenn der Nachbar schon konkretisierende Baupläne entworfen hatte, und dann für die Rentenberechnung auf einen Vergleich zwischen dem Wert eines ohne den Überbau errichtbaren größeren Hauses und dem errichteten kleinerem Gebäude abgestellt werden kann (Senat, Urteil vom 26....