...Vereine, Parteien oder sonstige Unternehmen, die Mitglieder-, Kunden- oder sonstige Publikationen erstellen, können das Medienprivileg aber nur in Anspruch nehmen, wenn die für die Publikationen zuständige Abteilung organisatorisch selbständig ist (Buchner, in: Wolff/Brink, Datenschutzrecht in Bund und Ländern, 2013, § 41 BDSG, Rn. 20; Gaertner, in: Gierschmann/Saeugling, Systematischer Praxiskommentar...