...Das bedeutet, dass für die Beurteilung, ob eine Veräußerungs- oder eine Versorgungsrente vorliegt, der Versorgungswillen des fremden Dritten --im Streitfall des Klägers-- eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Voraussetzung ist und somit die vom Kläger gestellte Rechtsfrage verneint werden muss. 7 Die sich im Fall der Bejahung von Versorgungsleistungen anschließende Frage, ob es sich um betriebliche...