Gefundene Dokumente: 48.090
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des 2. Senats des Schleswig-Holsteinischen Anwaltsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 12.500 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 29/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 26. Juni 2018, soweit es den Angeklagten betrifft, in der Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 530.810,50 € angeordnet wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 447/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 26. Januar 2018 aufgehoben, soweit der Vorwegvollzug der Strafe angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 243/18
Versorgungsunterbrechung II 1. Die Regulierungsbehörde kann aufgrund der Ermächtigung in § 27 Abs. 1 Nr. 15 StromNZV nicht nur einzelne Regelungen oder den erforderlichen Mindestinhalt eines Vertrags vorgeben, sondern auch ein vollständiges Vertragswerk. 2. Die Vorgabe, sich in Lieferantenrahmenverträgen dazu zu verpflichten, die Netz- und Anschlussnutzung eines Letztverbrauchers auf Anweisung des Lieferanten zu unterbrechen, führt für den Betreiber eines geschlossenen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 33/17
Netzanbindungszusage 1. Ein Entschädigungsanspruch nach § 17e Abs. 2 Satz 1 EnWG besteht auch dann, wenn der verbindliche Zeitpunkt der Fertigstellung nicht nach Maßgabe von § 17d Abs. 2 Satz 9 EnWG festgelegt worden ist, sondern im Wege einer bis zum 29. August 2012 erteilten unbedingten Netzanbindungszusage, wie sie in dem von der Bundesnetzagentur im Oktober 2009 veröffentlichten Positionspapier zur Netzanbindungsverpflichtung gemäß § 17 Abs. 2a EnWG unter Nr. 2.4 als Mittel zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnZR 39/17
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvF 1/11, 2 BvF 2/11
NV: Dass die Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO aufgrund einer Rückzahlung an den Insolvenzverwalter zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs gemäß § 17 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 und Abs. 1 Satz 2 UStG führt, beruht unionsrechtlich auf Art. 185 MwStSystRL, nicht aber auf Art. 90 MwStSystRL .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V B 60/18
Einer Entscheidung, die die internationale Zuständigkeit auf der Grundlage des Art. 6 Nr. 1 EuGVVO aF bejaht, steht nicht entgegen, dass zuvor eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist, die die internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 3 EuGVVO aF verneint hat. Die Rechtslage ist insoweit in einer Weise geklärt, die keinen vernünftigen Zweifel offen lässt ("acte éclairé").
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 71/18
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1470/15 - aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 482/16
Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das im schriftlichen Verfahren ergangene Urteil des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14. Mai 2018 wird abgelehnt. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Etwaige außergerichtliche Kosten des Beigeladenen werden nicht erstattet. Der Wert des Zulassungsverfahrens wird auf 25.000 € festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AnwZ (Brfg) 35/18
Karenzzeiten III § 10c Abs. 5 EnWG ist anwendbar, wenn eine Person der Unternehmensleitung des in Deutschland tätigen Unabhängigen Transportnetzbetreibers nach Beendigung des zu diesem Unternehmen bestehenden Vertragsverhältnisses bei einem anderen, nicht in Deutschland ansässigen Unternehmen des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens angestellt werden soll.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 30/17
Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 25. Mai 2016 - 4 Sa 1471/15 - im Kostenpunkt insgesamt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 8. Mai 2015 - 31 Ca 18244/14, 31 Ca 18247/14 - hinsichtlich der Zahlung rückständiger Sonderzuwendungen für die Jahre 2009 bis 2014 iHv. insgesamt 12.615,16 Euro brutto zzgl. Zinsen zurückgewiesen...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 483/16
I. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. Januar 2017 - 8 Sa 1404/16 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Entscheidung über die Klage richtet. II. Soweit sich die Revision des Klägers gegen die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts über die Widerklage richtet, wird die Entscheidung aufgehoben. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Juli 2016 - 36 Ca 17469/14, WK 36 Ca 17473/14 -...
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 103/17
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 3. Kartellsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. März 2017 wird zurückgewiesen. Die Betroffene trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Bundesnetzagentur. Der Gegenstandswert für das Rechtsbeschwerdeverfahren wird auf 150.000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. EnVR 34/17
Die Erinnerung der Kläger gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs vom 7. Juni 2018 - Kostenrechnung mit Kassenzeichen 780018124761 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZB 35/18
2018-11-13
BPatG 27. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 058 281 hat der 27. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 13. November 2018 durch die Vorsitzende Richterin Klante, die Richterin Werner sowie die Richterin Lachenmayr-Nikolaou beschlossen: 1. Der Beschluss des Deutschen Patent- und Markenamts, Markenstelle für Klasse 41, vom 21. April 2016 wird aufgehoben, soweit der Widerspruch aus der Unionsmarke 010 744 597 in Bezug auf die nachfolgend...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 27 W (pat) 101/16
Die Erinnerung des Beklagten gegen den Kostenansatz des Bundesgerichtshofs vom 14. September 2018 mit dem Kassenzeichen 780018139247 wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 305/18