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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 28. März 2018 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 477/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 2. Mai 2018 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 319/18
2018-12-04
BPatG 4. Senat
In der Patentnichtigkeitssache … … betreffend das europäische Patent 0 646 362 (DE 594 08 932) hat der 4. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts auf die mündliche Verhandlung vom 4. Dezember 2018 durch den Vorsitzenden Richter Engels, die Richterin Kopacek, den Richter Dipl.-Ing. Veit, die Richterin Dipl.-Phys. Zimmerer sowie den Richter Dipl.-Chem. Dr. Wismeth für Recht erkannt: I. Das europäische Patent 0 646 362 wird mit Wirkung für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 4 Ni 60/16 (EP)
Die Nichtzulassungsbeschwerde der Kläger gegen den Beschluss des 19. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 14. Dezember 2017 wird zurückgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren beträgt 23.495,80 €.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XI ZR 46/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kassel vom 4. Mai 2018 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.10, II.12 und II.15 der Urteilsgründe wegen Untreue in drei Fällen verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorgenannte Urteil im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Betrugs in 18 Fällen,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 421/18
2018-11-30
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 40/18
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 32/18 D
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 B 33/18 D
2018-11-30
BVerwG 6. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 6 B 157/18, 6 PKH 9/18, 6 B 157/18, 6 PKH 9/18 (6 B 151/18, 6 PKH 5/18)
2018-11-29
BPatG 25. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2017 107 193.4 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 29. November 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener und des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 9 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 25. Juni 2018 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 548/18
Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 36 - vom 24. Juli 2018 - 336 O 102/18 - wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 102/18
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 10. August 2017 - 1 K 5869/16.A - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss wird aufgehoben und die Sache an das Verwaltungsgericht Arnsberg zurückverwiesen. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerdeverfahren zu erstatten. Der Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit für...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 2513/17
Zum Begriff der Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 34/18
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WB 44/17
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 16. April 2018 mit den Feststellungen aufgehoben; ausgenommen sind die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen. Die weitergehende Revision wird verworfen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 412/18
1. Prozessuale rechtsstaatliche Grundsätze gelten für alle der staatlichen Justizgewalt unterworfenen Verfahrensbeteiligten, die nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen parteifähig sind und von dem Prozess unmittelbar betroffen werden. Die Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes stellt einen grundrechtsähnlichen Verfahrensgrundsatz dar, der jeder Partei eines Zivilrechtsstreits durch das Rechtsstaatsprinzip garantiert wird. Darauf können sich auch juristische Personen des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZB 19/18
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Revisionsverfahren zur Verteidigung des Angeklagten gegen die Anordnung der Einziehung wird auf 18.681,95 € festgesetzt. Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 625/17
2018-11-29
BVerwG 5. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 12/17