1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 24. August 2018 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.13. und II.14. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass aa) der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in elf Fällen und...