Gefundene Dokumente: 48.091
DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
2019-04-15
BVerwG 1. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 B 16/19
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Juni 2018 - L 18 AS 1912/17 - wird als unzulässig verworfen. Der Antrag des Klägers, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt S., B., beizuordnen, wird abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 144/18 B
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Der Freistaat Bayern hat dem Beschwerdeführer seine notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 2909/17
2019-04-15
BVerwG 2. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 2 B 51/18
Bei Anträgen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis (§§ 17, 17a Europawahlordnung) sowie bei Einsprüchen und Beschwerden gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Wählerverzeichnisse (§ 21 Europawahlordnung) für die neunte Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 26. Mai 2019 sind § 6a Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes und § 6a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 2 und 3 des Europawahlgesetzes nicht anzuwenden.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvQ 22/19
Die Beschwerden der Kläger gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2018 werden als unzulässig verworfen. Die Anträge der Kläger, ihnen für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt P, H, beizuordnen, werden abgelehnt. Kosten sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 124/18 B
2019-04-15
BVerwG 1. Senat
1. Erscheint ein Ausländer unentschuldigt nicht zur Anhörung, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) kein Wahlrecht zwischen der Einstellung des Verfahrens nach § 32 AsylG wegen Eintritts der gesetzlichen Rücknahmefiktion nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 AsylG und der Entscheidung nach Aktenlage gemäß § 25 Abs. 4 Satz 5 und Abs. 5 Satz 3 AsylG. Die zwingende Folge der fingierten Antragsrücknahme bei Nichtbetreiben des Verfahrens begründet bei Vorliegen der Voraussetzungen eine...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 C 46/18
2019-04-15
BPatG 25. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2017 028 017.3 hat der 25. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. April 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Knoll, der Richterin Kriener sowie des Richters Dr. Nielsen beschlossen: Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 5 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 31. Mai 2018 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 25 W (pat) 562/18
2019-04-15
BPatG 26. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2013 011 754 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. April 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Schödel beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 64/16
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Januar 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 13 R 233/17 B
2019-04-15
BPatG 26. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2017 104 684.0 hat der 26. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 15. April 2019 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Kortge sowie der Richter Kätker und Schödel beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 38 des Deutschen Patent- und Markenamts vom 15. Juni 2018 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 26 W (pat) 549/18
1. Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen. 2. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Beschwerdeführern jeweils ihre notwendigen Auslagen zu erstatten. 3. Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für jedes Verfassungsbeschwerdeverfahren auf je 25.000 € (in Worten: fünfundzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1811/17, 1 BvR 218/18, 1 BvR 871/18, 1 BvR 872/18
2019-04-12
BVerwG 3. Senat

  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 B 33/17
Eine Kumulation von Nutzungsersatz und Prozesszinsen für den nach § 812 Abs. 1 BGB erlangten Geldbetrag scheidet auch dann aus, wenn der Bereicherungsschuldner der verschärften Haftung des § 819 Abs. 1 BGB unterworfen ist (Weiterführung von BGH, Urteil vom 12. Mai 1998 - XI ZR 79/97, NJW 1998, 2529, 2531).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 341/17
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 9. Februar 2018 aufgehoben. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 51/18
2019-04-12
BPatG 28. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke DE 30 2013 001 129 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 12. April 2019 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein, des Richters Schmid und des Richters Dr. Söchtig beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 40/17
1. Beschlüsse, die auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel mit der erforderlichen Mehrheit gefasst werden, sind im Allgemeinen nur insoweit materiell überprüfbar, als das „Ob“ und das „Wie“ der Änderung nicht willkürlich sein dürfen; einer weiterreichenden Kontrolle unterliegen dagegen Beschlussgegenstände, die unverzichtbare oder unentziehbare, aber verzichtbare („mehrheitsfeste“) Rechte der Sondereigentümer betreffen. 2. Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 112/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 24. August 2018 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen II.13. und II.14. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das vorbezeichnete Urteil dahin geändert, dass aa) der Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in elf Fällen und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 615/18