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GERICHT
JAHR
1. NV: Der Steuerpflichtige hat die Voraussetzungen für den Abzug von Unterhaltszahlungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG nachzuweisen, und zwar neben der Bedürftigkeit des Unterstützungsempfängers insbesondere auch die behaupteten Zahlungen . 2. NV: Gemäß § 90 Abs. 2 AO sind bei Unterhaltszahlungen an im Ausland lebende Unterstützungsempfänger die Beteiligten in besonderem Maße verpflichtet, bei der Aufklärung mitzuwirken und die Beweismittel zu beschaffen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 33/16
Die Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen waren in der Zeit vom 1. Januar 2008 bis zum 31. Dezember 2015 für die gerichtliche Vertretung des Arbeitgebers Bundesrepublik Deutschland im Verfahren nach § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 P 5/15
Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 2. Familiensenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 26. September 2016 wird auf Kosten des Antragstellers verworfen. Wert: bis 500 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 471/16
Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 3 wird der Beschluss des 10. Zivilsenats - Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Celle vom 24. Oktober 2013 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 1.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 663/13
Die im Beschluss des Senats vom 5. Dezember 2016 - 3 AZN 886/16 - erfolgte Streitwertfestsetzung wird nicht geändert.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZN 886/16 (A)
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigte Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2016 - L 2 R 159/16 RG - wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 1868/16
Vorangegangenes gefährliches Tun (Ingerenz) kann eine Aufklärungspflicht nicht nur bei Vorverhalten mit objektivem Täuschungscharakter begründen. Werden durch das Vorverhalten diejenigen vermögensrelevanten Umstände verändert, deren Fortbestehen Grundlage weiterer Vermögensverfügungen des Getäuschten ist, kann dies ebenfalls eine Aufklärungspflicht begründen, die bei Nichterfüllung zu einer Täuschung durch Unterlassen führt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 466/16
1. NV: Ein nach § 100 Abs. 2 Satz 3 2. Halbsatz FGO neu bekannt gegebener Steuerbescheid kann mit dem Einspruch angefochten werden. 2. NV: Macht der Steuerpflichtige mit dem Einspruch Umstände geltend, die nach seiner Auffassung eine Änderung des Bescheids gemäß § 110 Abs. 2 FGO gebieten, weil ihnen die Rechtskraft des Urteils nicht entgegenstehe, kann darin eine Beschwer liegen, die zur Zulässigkeit des Einspruchs führt. 3. NV: Die isolierte Aufhebung der Einspruchsentscheidung kommt bei...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 47/15
Der Antrag des Klägers auf Beiordnung eines Notanwalts wird abgelehnt. Die Revision des Klägers gegen das zweite Versäumnisurteil des 7. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln vom 15. Dezember 2016 - 7 EK 1/14 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen. Streitwert: 6.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. III ZR 39/17
NV: Der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers setzt voraus, dass der jeweilige Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird. Unerheblich ist, ob ein häusliches Arbeitszimmer für die Tätigkeit erforderlich ist. Für die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen genügt die Veranlassung durch die Einkünfteerzielung.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. IX R 52/14
1. Das im Rechtsstaatsprinzip verankerte Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit schützt den Bürger davor, für lange zurückliegende, in tatsächlicher Hinsicht abgeschlossene Vorgänge zeitlich unbegrenzt zu Beiträgen herangezogen zu werden. Der Gesetzgeber hat einen weiten Gestaltungsspielraum bei seiner Aufgabe, die berechtigten Interessen der Allgemeinheit am Vorteilsausgleich und der einzelnen Vorteilsempfänger an Rechtssicherheit zu einem angemessenen Ausgleich zu bringen (im...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 19/16
Auf die Rechtsbeschwerde des Beklagten wird der Beschluss des 4. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 2. September 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen. Streitwert: bis 600 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 18/16
1. Beruht der Vertrag zur Bebauung eines Grundstücks auf einem Angebot der Veräußererseite, das nach dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags geändert wurde, ist ein Indiz für eine wesentliche Abweichung vom ursprünglichen Angebot und damit zugleich gegen das Vorliegen eines einheitlichen Erwerbsgegenstands, dass sich dadurch die Flächengrößen und/oder die Baukosten um mehr als 10 % verändern. 2. Die Errichtung eines zusätzlichen Gebäudes kann ebenfalls als Indiz für eine wesentliche...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. II R 38/14
Bei der Landabfindung findet eine gerichtliche Abwägungskontrolle (vgl. § 44 Abs. 2 Halbs. 1 FlurbG), in deren Rahmen sich die Berücksichtigung der Interessen von Teilnehmern mit bzw. ohne landwirtschaftlichen Betrieb als abwägungsfehlerhaft erweisen könnte, nur bei konkretisierten betrieblichen Entwicklungstendenzen statt, die sich einem Teilnehmer erst durch die Flurbereinigung eröffnen. Das Interesse eines Teilnehmers an der Sicherung seiner bestehenden betrieblichen Möglichkeiten wird...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 B 57/16
1. Hängt die Leistungspflicht des Sozialhilfeträgers von einem erst künftig entstehenden finanziellen Bedarf des Leistungsberechtigten und von seiner jeweiligen Bedürftigkeit ab, kann ein berechtigtes Interesse an der Feststellung bestehen, ob er wegen Art und Schwere seiner Behinderung auf die Nutzung eines noch zu beschaffenden Kfz angewiesen ist. 2. Der Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe nach der Eingliederungshilfe-Verordnung (juris: BSHG§47V) setzt nicht voraus, dass der behinderte Mensch "in...
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 2/16 R
Auf die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des 6. Senats für Familiensachen in Darmstadt des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 24. November 2016 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Beschwerdewert: 1.000 €
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 582/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Würzburg vom 26. April 2016 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 540/16