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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 12. April 2017 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte im Fall 4 der Urteilsgründe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist, b) darüber hinaus im Rechtsfolgenausspruch, aa) betreffend die Einzelstrafe im Fall 3 der Urteilsgründe, bb) betreffend die Gesamtstrafe und cc) betreffend den Vorwegvollzug. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 331/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 7. Dezember 2016 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin F. im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 216/17
Die Gefahrenprognose im Rahmen eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG kann sich im Verlauf eines Klageverfahrens auch durch Erklärungen von Vertretern des Zielstaats, die nicht den Charakter einer Zusicherung haben, bis zum maßgeblichen Zeitpunkt der Abschiebung soweit verändern, dass kein reales Risiko einer Art. 3 EMRK (juris: MRK) widersprechenden Behandlung mehr besteht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 A 2/17
Der Beklagten zu 1. wird mit Wirkung ab dem 7. Juli 2017 für die Revisionsinstanz Prozesskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt, dass kein eigener Beitrag zu den Kosten der Prozessführung zu leisten ist. Zur Wahrnehmung ihrer Rechte werden ihr Rechtsanwälte Taylor, Wessing, München, beigeordnet.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 AZR 546/15 (A)
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 17. Dezember 2015 - 4 TaBV 54/15 - wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 24/16
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zur rechtswidrigen Tat aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 249/17
1. Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird unter deren Zurückweisung im Übrigen der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 2015 - 6 TaBV 4/15 - teilweise aufgehoben. 2. Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 23. Februar 2015 - 9 BV 6/14 - teilweise abgeändert und der Antrag des Betriebsrats zu Ziffer 1 abgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 1 ABR 5/16
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VIII ZR 19/17
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Dezember 2016 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 11/17 B
In der Beschwerdesache … betreffend die Marke 30 2014 016 980 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. August 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Die Beschwerde der Inhaberin der angegriffenen Marke wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 539/15
Die Übergabe des Beschwerdeführers an die rumänischen Behörden wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen untersagt. Die Generalstaatsanwaltschaft Hamburg wird mit der Durchführung der einstweiligen Anordnung beauftragt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 424/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2013 057 341.2 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 18. August 2017 unter Mitwirkung der Vorsitzenden Richterin Dr. Mittenberger-Huber sowie der Richterinnen Akintche und Seyfarth beschlossen: Der Beschluss der Markenstelle für Klasse 16 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 26. Februar 2015 wird aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 523/15
Blutegel, die zum Zweck der Arzneimittelherstellung importiert werden, sind im Zeitpunkt der Einfuhr keine Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 AMG (juris: AMG 1976), wenn bis zum abgabefertigen Endprodukt noch wesentliche Bearbeitungs- oder Aufbereitungsschritte erforderlich sind.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 18/15
Ein im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandener Masterabschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie einschließt, ist eine Abschlussprüfung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a PsychThG.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 C 12/16
2017-08-17
BSG 5. Senat
Die Revision wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten auch des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 5 R 16/16 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 10. Mai 2017 wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 8 SO 46/17 B
1. Vor dem Erlass einer Duldungsverfügung gemäß § 16a FStrG bedarf es grundsätzlich einer Anhörung des Adressaten. 2. § 16a FStrG betrifft vorbereitende Maßnahmen geringer Eingriffsintensität. Auf seiner Grundlage kann ein Grundstückseigentümer - bei summarischer Prüfung im Eilverfahren - nicht zur dauerhaften Duldung betonierter Bohrpfähle in seinem Grundstück verpflichtet werden.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 9 VR 2/17
1. Der Träger des Gerichts des Ausgangsrechtsstreits ist befugt, den in einem entschädigungsgerichtlichen Verfahren geltend gemachten Anspruch nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG anzuerkennen. 2. Soweit der Träger des Gerichts des Ausgangsrechtsstreits durch sein Verhalten keine Veranlassung zur Erhebung der Klage gegeben hat, fallen dem Entschädigungskläger gemäß § 173 Satz 2 VwGO i.V.m. § 201 Abs. 2 Satz 1 GVG i.V.m. § 156 VwGO die Prozesskosten zur Last, wenn der Träger den geltend gemachten...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 A 2/17 D