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DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
Das von dem Einrichtungsbegriff des § 45 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII (juris: SGB 8) geforderte Merkmal des Orts- und Gebäudebezugs ist auch erfüllt, wenn die Einrichtung, deren Betrieb zur Genehmigung gestellt wird, nach der Konzeption des Einrichtungsträgers aus zwei oder mehr Einrichtungsteilen an unterschiedlichen Standorten besteht.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 5 C 1/16
NV: § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2 UStG setzen unter Berücksichtigung von Art. 295 Abs. 1 Nr. 1 MwStSystRL voraus, dass es sich um eine Leistung handelt, bei der jedenfalls typisierend davon auszugehen ist, dass ihre Erbringung zu einer (entsprechenden) Mehrwertsteuer-Vorbelastung führt oder zumindest führen kann .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. V R 8/17
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 13. Juni 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 223/17 B
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 19. Januar 2017 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 9 SB 24/17 B
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 17. November 2015 - 12 Sa 707/15 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15. Januar 2015 - 11 Ca 5420/14 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 8 AZR 378/16
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 BN 35/17
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 23. Januar 2017 wird verworfen. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 233/17
Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 3. Juli 2017 Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Beschluss wird als unzulässig verworfen. Außergerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 4 AS 256/17 B
1. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. November 2015 - 1 Ws 180/14 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts wird aufgehoben. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. 2. Im übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. 3. Das Land Hessen hat dem Beschwerdeführer zwei Drittel seiner notwendigen Auslagen zu erstatten. 4. Der Wert...
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 77/16
NV: Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. August 2017 VI R 70/15
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 72/15
1. Der sog. Sanierungserlass des BMF vom 27. März 2003 (BStBl I 2003, 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22. Dezember 2009, BStBl I 2010, 18) verstößt gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung (Anschluss an den Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393) . 2. Die im BMF-Schreiben vom 27. April 2017 (BStBl I 2017, 741) vorgesehene Anwendung des sog. Sanierungserlasses auf alle Fälle, in denen der Forderungsverzicht der...
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 52/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Juli 2016, soweit es den Angeklagten betrifft, a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte des schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, des Wohnungseinbruchdiebstahls sowie der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) aufgehoben aa) in den Aussprüchen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 648/16
NV: Die von der Rechtsprechung bislang anerkannte 5-Monats-Frist zur schriftlichen Hinterlegung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe nach der Verkündung des Urteils ist nach wie vor angemessen .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I B 126/16
NV: Eine zulässige Revisionsbegründung setzt eine zumindest kurze Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils voraus. Diese muss erkennen lassen, dass der Revisionskläger die Begründung des FG-Urteils und sein eigenes Vorbringen überprüft hat .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 9/15
Wird eine körperschaftsteuerrechtliche Organschaft infolge einer verzögerten Eintragung des Gewinnabführungsvertrags in das Handelsregister erst in dem auf das Jahr der Handelsregisteranmeldung folgenden Jahr steuerlich wirksam, liegt darin keine sachliche Unbilligkeit. Das gilt auch, wenn die verzögerte Eintragung auf einem Fehlverhalten einer anderen Behörde --hier: Registergericht-- beruhen sollte.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 80/15
NV: Eine an den anderen Ehegatten verschenkte Eigentumswohnung kann in die Beurteilung eines gewerblichen Grundstückshandels des Steuerpflichtigen einbezogen werden, wenn dieser --bevor er sich zur Schenkung entschlossen hat-- die (zumindest bedingte) Absicht hatte, auch dieses Objekt am Markt zu verwerten.
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. X R 8/15
1. Zulagen für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit sind Erschwerniszulagen iSv. § 850a Nr. 3 ZPO und damit im Rahmen des Üblichen unpfändbar. Zulagen für Schicht-, Samstags- oder sog. Vorfestarbeit sind dagegen der Pfändung nicht entzogen. 2. Hinsichtlich der Frage, in welchem Umfang und welcher Höhe Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit als "üblich" und damit unpfändbar iSv. § 850a Nr. 3 ZPO anzusehen sind, kann an die Regelung in § 3b EStG angeknüpft werden.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 859/16
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 12. Dezember 2016 - 8 Sa 43/15 - aufgehoben. 2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 30. Juni 2015 - 9 Ca 600/14 - wird zurückgewiesen. 3. Die Klägerin hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 10 AZR 97/17