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GERICHT
JAHR
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 3 BN 1/18, 3 BN 1/18 (3 BN 1/17)
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 6. Oktober 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Soweit die fehlende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 228/18
2018-08-01
BPatG 29. Senat
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2014 025 027.6 hat der 29. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 1. August 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Mittenberger-Huber, die Richterin Akintche und die Richterin Seyfarth beschlossen: Auf die Beschwerde des Anmelders wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 35 des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 25. März 2015 aufgehoben.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 530/15
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 5. Oktober 2017 wird als unzulässig verworfen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 1 KR 98/17 B
Das Verfahren wird hinsichtlich der Anträge der Arbeitgeberinnen, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur befristeten Einstellung der Leiharbeitnehmer H und M zu ersetzen und festzustellen, dass die Einstellung der Leiharbeitnehmer H und M aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war, eingestellt. Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 2. Juni 2016 - 5 TaBV 200/15 - zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 63/16
1. Das Urteil des Landgerichts Aachen vom 20. Juni 2017 wird mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte wegen Umsatzsteuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2014 verurteilt worden ist, b) im Strafausspruch, soweit der Angeklagte wegen Umsatzsteuerhinterziehung durch Nichtabgabe einer Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2013 verurteilt worden ist, c) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 643/17
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. April 2017 - 12 TaBV 110/16 - teilweise aufgehoben, soweit die Arbeitgeberin verpflichtet wurde, weitere 523,60 Euro an die Antragstellerin zu zahlen. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel vom 26. Oktober 2016 - 6 BV 39/15 - wird insoweit zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 ABR 41/17
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. Mai 2018 - HEs 3 Ws 211/18, HEs 3 Ws 212-219/18 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes. Der Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe wird aufgehoben, soweit hierdurch die Fortdauer der Untersuchungshaft des Beschwerdeführers angeordnet wurde. Die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 2 BvR 1258/18
1. Gemäß §§ 103, 105, 162, 169 Abs. 1 Satz 2 StPO wird die Durchsuchung der Person der Betroffenen ... sowie der von ihr genutzten Wohn- und Nebenräume in der ... zur Sicherstellung von Gegenständen mit DNA-fähigem Material, wie Schmutzwäsche, Haar- oder Zahnbürsten, der Betroffenen ... angeordnet. 2. Gemäß §§ 94, 98 StPO wird a) die Beschlagnahme des aufgefundenen DNA-fähigen Materials der Betroffenen, b) gemäß §§ 81e, 81f StPO die molekulargenetische Untersuchung des bei der Durchsuchung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 BGs 324/18
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Dezember 2016- 26 Sa 1892/15 - aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht der Klage stattgegeben hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 882/16
1. In einem Versorgungsausgleichsverfahren kann der Handlungsbevollmächtigte eines Versorgungsträgers Beschwerde auch ohne besondere Vollmacht zur Prozessführung einlegen. 2. Ermittelt das Gericht den Ausgleichswert einer laufenden kapitalgedeckten Versorgung anhand des noch vorhandenen Restkapitalwerts zeitnah zur Entscheidung über den Versorgungsausgleich oder vorausschauend auf den Zeitpunkt der mutmaßlichen Rechtskraft, so ist die interne Teilung des Anrechts nicht mit Bezug auf das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 159/18
Für die Bewährungsaufsicht und die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf die Strafaussetzung zur Bewährung aus dem Urteil des Amtsgerichts Neustadt am Rübenberge vom 7. Februar 2017 - 64 Ds 7512 Js 98445/16 (832/16) - beziehen, ist die Auswärtige Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Osnabrück beim Amtsgericht Lingen (Ems) zuständig.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 197/18
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 23. Juni 2016 - 5 Sa 1072/15 - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 7 AZR 561/16
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. Dezember 2017 sowie dessen sofortige Beschwerde gegen die im genannten Urteil getroffene Kostenentscheidung werden als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seiner Rechtsmittel zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: 1. Die Beweisantragsrüge betreffend die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens zur Größe der Bohrlöcher genügt auch nicht den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 330/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. März 2018 dahingehend abgeändert, dass die Einziehung von 114.565,29 € und die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.488.375,68 € angeordnet wird; in Höhe von 43.179,55 € entfällt die Einziehung. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 326/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 14. Juli 2017 a) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte im Fall II. 2. a. ff. der Urteilsgründe der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei schuldig ist; b) im gesamten Rechtsfolgenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 54/18
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 5. Mai 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten dieser Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten C. M. gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen. Der Angeklagte C. M. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 651/17
In der Beschwerdesache betreffend die Teilanmeldung 199 84 047.4 … hat der 18. Senat (Techn. Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 31. Juli 2018 durch die Vorsitzende Richterin Dipl.-Ing. Wickborn und die Richter Kruppa, Dipl.-Phys. Dr. Schwengelbeck und Dipl.-Ing. Altvater beschlossen: 1. Das Bundespatentgericht ist für die Prüfung der aufgrund der Teilungserklärung vom 28. Dezember 2016 aus der Stammanmeldung 199 83 738.4 entstandenen Patentanmeldung 199 84 047.4 nicht zuständig. 2....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 18 W (pat) 17/17
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 12. Juni 2017 - 17 Sa 1485/16 - wird als unzulässig verworfen. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesarbeitsgericht
  3. 3 AZR 386/17