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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revisionen der Angeklagten D. und F. wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 7. November 2017 a) mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit diese Angeklagten in den Fällen II. 2. a. bis d. der Urteilsgründe verurteilt worden sind; insoweit wird das Verfahren eingestellt; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten; b) im Schuldspruch dahingehend berichtigt, dass der Angeklagte D. des schweren...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 174/18
Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird der Beschluss des Landgerichts Hamburg - Zivilkammer 29 - vom 22. Juni 2017 aufgehoben. Es wird festgestellt, dass die Haftanordnung des Amtsgerichts Hamburg vom 6. Dezember 2016 den Betroffenen in seinen Rechten verletzt hat. Gerichtskosten werden in allen Instanzen nicht erhoben. Die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen des Betroffenen in allen Instanzen werden der Freien und Hansestadt Hamburg auferlegt. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZB 151/17
1. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Landshut vom 5. Juli 2017 werden verworfen. 2. Der Angeklagte hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. 3. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 611/17
Die Revision gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Leipzig vom 13. Oktober 2017 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 187/17
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 1 WDS-KSt 1/18, 1 WDS-KSt 1/18 (1 WB 41/16)
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des 4. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 6. Dezember 2017 wird auf seine Kosten zurückgewiesen. Gegenstandswert: bis 500 € (vgl. BGH, Beschluss vom 18. September 2008 - V ZB 40/08, NJW 2008, 3572 Rn. 21)
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IV ZB 1/18
Werden umfangreiche Gutachten, welche die beklagte Partei mangels eigener Sachkunde nicht nachvollziehen kann, zur Grundlage einer Klage gemacht, können unabhängig von der Darlegungs- und Beweislast die Kosten für von ihr eingeholte Sachverständigengutachten nach § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO erstattungsfähig sein.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 56/15
Die Aufwandsentschädigung an Mitglieder einer Berliner Bezirksverordnetenversammlung ist weder eine von der Berücksichtigung als Einkommen ausgenommene zweckbestimmte Einnahme noch ist deren Empfänger bei Geltendmachung den Grundfreibetrag übersteigender Absetzbeträge vom Nachweis der Ausgaben freigestellt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 36/17 R
2018-09-12
BSG 14. Senat
Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Oktober 2017 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 45/17 R
Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. März 2018 wird als unzulässig verworfen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 33 000 Euro festgesetzt.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 6 KA 12/18 B
1. NV: Eine Vereinbarung, die angesichts der umfänglichen wie unbestimmten Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen weder das "Ob" noch das "Wie" bzw. "Wann" der vertraglichen Leistungserbringung bestimmen lässt, hält einem steuerrechtlichen Fremdvergleich nicht stand . 2. NV: Die Höhe des nach Vertragsabschluss erfolgten Mittelabflusses hat keine Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung .
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. I R 77/16
2018-09-12
BSG 14. Senat
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. November 2017 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 1. April bis 30. September 2016 erneut abschließend zu entscheiden. Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 4/18 R
Zum Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer Verpflichtung zur Auskunftserteilung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 10. Januar 2018, XII ZB 451/17, FamRZ 2018, 445).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 588/17
Auf die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. November 2017 aufgehoben. Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 414/17 B
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung ohne Aussicht auf Erfolg ist. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Beschwerdeführer wird eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 200 € (in Worten: zweihundert Euro) auferlegt.
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 962/18
Der Bedarfsplan nach dem Energieleitungsausbaugesetz legt mit der Bezeichnung von Anfangs- und Endpunkt eines Vorhabens nicht den konkreten Standort von Anlagen und Betriebseinrichtungen fest und lässt daher Modifikationen und Konkretisierungen zu. Die Angabe des Netzverknüpfungspunktes ist aber verbindlich.
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 A 13/17
Zur unbilligen Härte im Sinne von § 94 Abs. 3 Nr. 2 SGB XII, die einem Anspruchsübergang auf den Träger der Sozialhilfe entgegenstehen kann (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 2015, XII ZB 56/14, BGHZ 206, 177 = FamRZ 2015, 1467 und vom 17. Juni 2015, XII ZB 458/14, BGHZ 206, 25 = FamRZ 2015, 1594).
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 384/17
In der Beschwerdesache … betreffend die Markenanmeldung 30 2015 106 466.5 hat der 28. Senat (Marken-Beschwerdesenat) des Bundespatentgerichts am 12. September 2018 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters Prof. Dr. Kortbein und der Richter Schmid und Dr. Söchtig beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 28 W (pat) 506/17
2018-09-12
BSG 14. Senat
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Dresden vom 11. Januar 2018 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass der Beklagte verpflichtet wird, über den Anspruch des Klägers auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts vom 1. Oktober 2016 bis 31. März 2017 erneut abschließend zu entscheiden. Der Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Revisionsverfahrens zu erstatten.
  1. Urteile
  2. Bundessozialgericht
  3. B 14 AS 7/18 R