...Eine analoge Anwendung auf EU-/EWR-Lebensversicherer kommt entgegen einer in der Literatur vertretenen Auffassung (Bähr, in: Fahr/Kaulbauch/Bähr, VAG, 4. Aufl. 2007, § 124 Rn. 6; Jauernig, VW 2004, 1749; Fricke, VersR 2005, 161 <162>) nicht in Betracht, weil keine planwidrige Regelungslücke vorliegt....