...Das Empfangsbekenntnis ist zwar als Urkunde über den Zustellungsvorgang nicht mehr konstitutiver Bestandteil der Zustellung, wohl aber die --in dem Empfangsbekenntnis verkörperte-- Bereitschaft des Bevollmächtigten, die Zustellung an einem bestimmten Tag entgegenzunehmen und die Bekanntgabe des Schriftstückes als Zustellung gegen sich gelten zu lassen (BFH-Beschluss in BFHE 216, 481, BStBl II 2007,...