...Das gilt umso mehr, als sich der Kläger darin mit den aus seiner Sicht entscheidungserheblichen Nachberechnungen der Straßenreinigungsgebühren der Jahre 2010 bis 2014 sowie der Planung für 2015 unter Vorlage von Auszügen der betreffenden Dokumente substantiiert auseinandergesetzt hat. 12 Im Hinblick darauf, dass einerseits die genannten Urkunden, soweit beim Kläger vorhanden, schon mit der Erhebung...