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Urteile für Unterhalt

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Ihr Ehemann befindet sich seit September 2011 in einem Berufsausbildungsverhältnis und erhält ebenfalls eine Ausbildungsvergütung. 3 Der Kläger leistete seiner Tochter, die für 2012 (Streitjahr) einen Abzweigungsantrag gestellt hat, keinen Unterhalt. Seinen Kindergeldantrag lehnte die Beklagte und Revisionsklägerin (Familienkasse) mit Bescheid vom 20....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 22/13
...Sie machte gegenüber dem Kläger zunächst keinen nachehelichen Unterhalt geltend, da sie sich nach der seinerzeit angewandten Anrechnungsmethode keinen Unterhalt versprach. 3 Nachdem der Senat seine Rechtsprechung geändert hatte und die Einkünfte der Beklagten nunmehr im Wege der Differenzmethode zu berücksichtigen waren, erhob die Beklagte im Mai 2003 Klage auf nachehelichen Unterhalt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 100/08
...Januar 1900 gemäß § 1578 BGB a.F. nach der Scheidung standesgemäßer Unterhalt zu gewähren war, der sich gemäß § 1610 BGB a.F. nach der Lebensstellung des Bedürftigen richtete, war nach den Bestimmungen des zum 1. August 1938 in Kraft getretenen Ehegesetzes nach der Scheidung einer Ehe der nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessene Unterhalt geschuldet....
  1. Urteile
  2. Bundesverfassungsgericht
  3. 1 BvR 918/10
...Seine Ehefrau brachte vier minderjährige Kinder mit in die Ehe, deren leiblicher Vater keinen Unterhalt zahlte....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 385/17
...September 2004 verpflichtete sich der Antragsteller, an die Antragsgegnerin einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 1.800 € zuzüglich weiteren 128 € Altersvorsorgeunterhalt zu zahlen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZB 670/10
...Dem Schuldner sei auch nach § 850f Abs. 2 ZPO so viel zu belassen, wie er für seinen notwendigen Unterhalt benötige. Dieser entspreche dem notwendigen Lebensbedarf im Sinne des 3. und 11. Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Er werde durch den Regelsatz nach § 28 SGB XII und die Unterkunftskosten abgedeckt....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VII ZB 111/09
...Das dazu vom Kläger verwendete ElsterFormular enthielt in Zeile 102 die Angabe "Unterhalt für bedürftige Personen" und verwies ohne weitere Erläuterungen auf die Anlage Unterhalt. Der Hilfstext zur Anlage Unterhalt führte die gesetzlich unterhaltsberechtigten Personen beispielhaft auf ("z.B....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 9/12
...Unterhaltsaufwendungen sind nur dann zwangsläufig, wenn die unterhaltene Person außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Grundsätzlich ist das volljährige Kind verpflichtet, seinen Vermögensstamm im Rahmen des Zumutbaren zu verwerten, bevor es seine Eltern auf Unterhalt in Anspruch nimmt . 2....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 61/08
...Somit sei der Vater kindergeldberechtigt und nicht die Klägerin, die keinen Unterhalt leiste. Der Einspruch hatte keinen Erfolg. 4 Das Finanzgericht (FG) gab der anschließend erhobenen Klage zum Teil statt und verpflichtete die Familienkasse, der Klägerin Kindergeld für den Zeitraum August 2012 bis November 2012 zu gewähren (Urteil vom 26....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 57/13
...NV: Das BVerfG hat inzwischen auch entschieden, dass die Hinzurechnung des Kindergeldes zur Steuerschuld auch bei Nichtanrechnung auf den Unterhalt mit dem Gebot der steuerlichen Verschonung des Existenzminimums vereinbar ist . 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist als Steuerberaterin selbständig tätig....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III B 145/09
...NV: Die Frage, ob ein alleinstehender Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 EStG unterhält, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI B 79/11
...Im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen nach § 1581 BGB ist der Halbteilungsgrundsatz zu beachten, was zu einem relativen Mangelfall führen kann, wenn dem Unterhaltspflichtigen für den eigenen Unterhalt weniger verbleibt, als der Unterhaltsberechtigte mit dem Unterhalt zur Verfügung hat....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 151/09
...Das verheiratete Kind, das neben seinem Studium arbeite, um den erhöhten Unterhalt für sich und seine Ehefrau zu finanzieren, dürfe nicht schlechter gestellt sein als ein nicht verheiratetes Kind, das nur für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen habe....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 72/07
...Regelung des Kindesunterhalts und des Unterhalts des (geschiedenen) Ehegatten wie in einer bestehenden Ehe zur eigenverantwortlichen Gestaltung übertragen war....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 49/15
...Rechtsstreit Prozesskostenhilfe für einen höheren Unterhalt mit der Begründung versagt worden war, bei einem Unterhaltsbedarf von mehr als 2.000 € monatlich sei eine konkrete Unterhaltsberechnung erforderlich....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 34/09
...Nach der sog. konkreten Betrachtungsweise setzt die Abziehbarkeit von Leistungen des Steuerpflichtigen an dem Grunde nach unterhaltsberechtigte Personen zudem voraus, dass die unterhaltene Person bedürftig ist (§ 1602 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--; Senatsurteil vom 5. Mai 2010 VI R 29/09, BFHE 230, 12, BStBl II 2011, 116). Darüber hinaus ist § 1603 BGB zu beachten....
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  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 15/16
...Da Unterhalt für die Vergangenheit grundsätzlich nicht verlangt werden könne, seien die Mitarbeiter des Beklagten verpflichtet gewesen, den Streithelfer sobald als möglich zur Zahlung eines höheren Unterhalts oder (qualifiziert) i.S.v. § 1613 Abs. 1 BGB zur Auskunft aufzufordern. 7 Allerdings wäre ein Auskunftsverlangen bereits zum 31....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. XII ZR 157/12
...Weitere, im Streitfall nicht erfüllte Voraussetzung sei jedoch, dass diese Einkünfte zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung geeignet sein müssten. Zu Unrecht gehe das FG davon aus, dass auch Einkünfte, die erst am 31. Dezember 2005 zugeflossen seien, geeignet seien, den Unterhalt und die Kosten der Berufsausbildung im Streitjahr 2004 zu bestreiten....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. III R 69/09