...Ein Verkehrsvorgang, bei dem es zu einem „Beinahe-Unfall“ gekommen ist, also ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, „das sei noch einmal gut gegangen“, erschließt sich daraus nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. November 2011 - 4 StR 522/11, NStZ-RR 2012, 123, 124; vom 5....