...Obwohl der frühere Soldat ein Kollisionsgeräusch wahrnahm, der linke Außenspiegel seines Fahrzeugs abgerissen und die gesamte linke Seite seines Fahrzeugs beschädigt wurde, er also den Unfall wahrnahm, zumindest jedoch hätte bemerken müssen, entfernte er sich vom Unfallort, ohne zuvor die erforderlichen Feststellungen hinsichtlich seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art der Unfallbeteiligung zugunsten...