...Angesichts der klaren Trennung der Streitkräfte (Art. 87a Abs. 2 GG) und des BND (vgl. § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 BNDG) von anderen staatlichen Dienststellen und Behörden sowie im Hinblick auf den eingeschränkten Aufgabenbereich des BND (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BNDG) unterliegen als Zeit- oder Dauerverwender beim BND tätige Berufssoldaten nicht der militärischen Kommandogewalt in den Streitkräften. 22 Die für...