...ständiger Rechtsprechung nicht auf den einzelnen Fälligkeitstermin abzustellen, sondern zu ermitteln, in welchem Umfang die Verbindlichkeiten im gesamten Haftungszeitraum getilgt wurden (Senatsbeschluss in BFH/NV 2016, 372). 24 Entsprechend kommt auch eine Aufteilung nach "Geschäftsbereichen" nicht in Betracht, insbesondere dann nicht, wenn --wie im Streitfall-- keinerlei rechtliche und organisatorische Trennung...