...Daran fehlt es hier jedenfalls in Folge der Trennung der Verfahren. Die Vermögensgegenstände (Grundstücke), auf die sich der Restitutionsantrag des Klägers und das Urteil des Verwaltungsgerichts konkret beziehen, sind weder im Tatbestand des Urteils noch im Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2008 hinreichend bezeichnet....