...Erfolgsdelikte, wie hier, sind aber regelmäßig bereits durch die Art des Erfolgs und das Tatopfer hinreichend konkretisiert, so dass die Tatidentität auch bei Abweichungen vom zugelassenen Anklagesatz hinsichtlich der Tatzeit, dem Tatort und der Art und Weise der Tatbegehung – etwa bei einem Austausch von Vorsatz und Fahrlässigkeit oder Tun und Unterlassen – gewahrt bleiben kann (vgl....