...Die hier vorliegende Fallkonstellation, dass der Sachverständige durch den Missbrauch eines Titels seinen Anspruch verwirkt hat, wird mithin nicht von § 8a Abs. 1 JVEG erfasst. 14 (4) Der Verwirkung steht nicht entgegen, dass der Abschluss eines universitären Studiums mit dem Grad des Diplom-Psychologen nicht zwingende Voraussetzung für die Bestellung war (dazu unter [4.1]) und die Gutachten verwertet...