...Der Senat ist mit dem anfragenden Senat und der einhelligen Rechtsprechung der Ansicht, dass allein einem besonders langen Zeitraum, der zwischen der Tat und dem Urteil liegt – unabhängig von der Dauer des Strafverfahrens –, strafmildernde Wirkung zukommt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 21. Dezember 1998 – 3 StR 561/98, NJW 1999, 1198; vom 17....