...NV: Die gerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung gebietet keine erneute Vernehmung eines Zeugen der bereits im Strafverfahren umfangreich ausgesagt hat, wenn die Strafakten einwendungsfrei in den FG-Prozess eingeführt sind und der die Vernehmung beantragende Beteiligte nicht darlegt, dass der Zeuge nunmehr etwas anderes bekunden soll . 2....