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RECHTSGEBIET
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JAHR
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. August 2015, soweit es sie betrifft, aufgehoben a) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen B I, B II, B III, B VII und B VIII der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafen, c) im Ausspruch über die Dauer des Vorwegvollzugs. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 43/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 29. Oktober 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit es ihn betrifft. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 114/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Detmold vom 28. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der Gesamtstrafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision der Staatsanwaltschaft und die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 487/15
1. Die Revisionen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten K. gegen das Urteil des Landgerichts Münster vom 23. Juli 2015 werden verworfen. 2. Die durch die Revisionen der Staatsanwaltschaft entstanden Kosten und notwendigen Auslagen der Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last. Der Angeklagte K. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 569/15
Die Beschwerden der Verteidiger Dr. He. , H. und R. gegen die sitzungspolizeilichen Anordnungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht München vom 8. März 2016 (8 St 3/15 [2]) werden verworfen. Die Beschwerdeführer tragen die Kosten der Rechtsmittel.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 9 und 10/16, StB 9/16, StB 10/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 11. August 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 71/16
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 1. Oktober 2014 wird – entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 11. Januar 2016 – mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass Zinsen auf die im Wege des Adhäsionsverfahrens den Nebenklägern zuerkannten Beträge ab dem 26. September 2012 zu entrichten sind. Ferner wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass von einer Entscheidung über den G. C. betreffenden Adhäsionsantrag abgesehen wird. Im Übrigen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 428/15
Der Antrag des Adhäsionsklägers M. , ihm im Revisionsrechtszug Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwältin F. zu bewilligen, wird abgelehnt.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 456/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 4. Dezember 2014 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1 1. Die von den Angeklagten B. , Ba. und D. erhobenen Rügen der Verletzung von § 338 Nr. 7 i.V.m. § 275 Abs. 1 und 2...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten A. wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 24. Juli 2015, soweit es ihn betrifft, a) im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben, b) im Strafausspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt ist. 2. Seine weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Jedoch wird die Gebühr für das Rechtsmittelverfahren um ein Viertel ermäßigt. Je ein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 627/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lübeck vom 16. Dezember 2015 aufgehoben a) im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe und b) hinsichtlich des Verfalls von Wertersatz. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. 3. Auf die Revision des Einziehungsbeteiligten wird das vorgenannte Urteil aufgehoben, soweit der sichergestellte Pkw Audi Q5 3,0 TDI eingezogen worden ist. 4. Im Umfang der Aufhebung wird das Urteil zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 118/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. November 2015, soweit es sie betrifft, im Schuldspruch dahin abgeändert, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen versuchter vorsätzlicher Körperverletzung entfällt; der Strafausspruch wird aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 77/16
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 3. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 185/16
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 2. Juli 2015, soweit es sie betrifft, a) im Schuldspruch dahingehend geändert, dass die Angeklagte wegen zweier Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in jeweils zwei tateinheitlichen Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen und jeweils in Tateinheit mit Beihilfe zum Sichverschaffen kinderpornographischer Schriften, verurteilt ist,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 669/15
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Weiden i.d. OPf. vom 7. Dezember 2015 im Strafausspruch aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird verworfen. 3. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 119/16
1. Auf die Revision des Angeklagten H. gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 15. Dezember 2014 wird a) das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte H. hinsichtlich Ziffer III.8. der Urteilsgründe wegen Steuerhinterziehung in vier Fällen (Gewerbesteuer 2003 bis 2006) und versuchter Steuerhinterziehung (Gewerbesteuer 2007) verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen dieses Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) das...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 571/15
Der Umstand, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem zu verantwortender Trunkenheit beruht, rechtfertigt für sich allein die Versagung einer Strafrahmenverschiebung gemäß §§ 21, 49 Abs. 1 StGB nicht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 ARs 21/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 7. September 2015 aufgehoben, soweit dem Angeklagten die Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 25/16
Die beabsichtigte Entscheidung des 3. Strafsenats widerspricht der Rechtsprechung des 1. Strafsenats, der an dieser festhält.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 ARs 5/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 28. Dezember 2015 im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO). Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Ergänzend zur...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 150/16