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JAHR
1. Auf die Revision der Angeklagten D. gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Dezember 2014 wird das Verfahren eingestellt, soweit die Angeklagte D. im Fall II.4 der Urteilsgründe wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Ausländern verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das vorgenannte Urteil im Übrigen, soweit es...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 358/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. November 2015 - soweit es ihn betrifft - im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 78/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Rostock vom 28. April 2015 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 392/15
1. Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 25. Februar 2015 aufgehoben a) und die Angeklagte freigesprochen, soweit sie wegen Missbrauchs von Berufsbezeichnungen verurteilt worden ist. Insoweit fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last; b) im gesamten Strafausspruch, jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrecht erhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 449/15
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 1. September 2015 wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 133/16
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. Juni 2015 – unter Verwerfung des weiter gehenden Rechtsmittels als unbegründet – im Ausspruch über die Vollstreckungsreihenfolge aufgehoben, soweit der Vorwegvollzug von einem Jahr Freiheitsstrafe vor der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden ist. Der Ausspruch entfällt. 2. Der Antrag des Nebenklägers, ihm Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 474/15
1. Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Siegen vom 5. Juni 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit die Angeklagten wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen versuchten Mordes durch Unterlassen verurteilt worden sind (Fall II.3 der Urteilsgründe); b) in den Strafaussprüchen gegen die Angeklagten S. und G. und c) im Gesamtstrafenausspruch gegen den Angeklagten F. . 2. Im Umfang der Aufhebung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 563/15
1. Auf die Revision des Angeklagten A. gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. März 2015 wird a das Verfahren auf Antrag des Generalbundesanwalts nach § 154 Abs. 2 StPO eingestellt, soweit der Angeklagte in den Fällen 30/31 und 32/33 verurteilt worden ist; im Umfang der Einstellung trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten; b die Strafverfolgung in den Fällen 24/25, 26/27 und 28/29 mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf den Vorwurf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 317/15
1. Der Senat versteht die Anfrage des 3. Strafsenats wie folgt: a) Die Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB ist eine Ermessensentscheidung des Tatrichters. b) Im Rahmen der gebotenen Gesamtwürdigung kann im Einzelfall die selbstverschuldete Trunkenheit die Versagung der Strafmilderung tragen, auch wenn eine vorhersehbare signifikante Erhöhung des Risikos der Begehung von Straftaten aufgrund der persönlichen oder situativen Verhältnisse nicht festgestellt ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 ARs 16/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 29. September 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Es kann dahinstehen, ob es sich bei dem Mitbewohner des Angeklagten namens Y. N. tatsächlich um einen leiblichen Bruder...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 52/16
1. Auf die Revision des Angeklagten H. wird das Urteil des Landgerichts Hanau vom 18. Juli 2014 - auch soweit es den Mitangeklagten D. betrifft - mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten wegen versuchten Mordes verurteilt worden sind; b) im Ausspruch über die Gesamtstrafen. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht tätige Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 484/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 27. Oktober 2015 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Soweit das Landgericht „zu Gunsten des Angeklagten“ (UA S. 6) hinsichtlich der durch Nichtabgabe von Lohnsteueranmeldungen gemäß § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO begangenen Steuerhinterziehungen von lediglich einer Unterlassungstat jährlich ausgegangen ist, hält dies...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 122/16
Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Haftfortdauerbeschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. Oktober 2014 (7 St 5/14) wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/16
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 27. April 2015 im Strafausspruch mit den dazu gehörenden Feststellungen aufgehoben. 2. Die weitergehende Revision der Staatsanwaltschaft wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 456/15
1. Auf die Revision des Angeklagten Y. E. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Februar 2015, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer) und b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Auf die Revision des Angeklagten L. E. wird das vorgenannte Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) im Einzelstrafausspruch zu Fall II. 2. der Urteilsgründe (Tat am Wendehammer), b) im Fall...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 394/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Weiden in der Oberpfalz vom 25. August 2015 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 629/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12. Mai 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 435/15
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Kempten (Allgäu) vom 17. November 2015 mit den Feststellungen aufgehoben; die Feststellungen zu den der Maßregelanordnung zugrunde liegenden rechtswidrigen Taten bleiben jedoch aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 62/16
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 16. September 2015 im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben; es wird klargestellt, dass der Angeklagte zu der Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt ist. Die weitergehende Revision wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 661/15
Bei freiwilligem Rücktritt vom Versuch ist die schulderhöhende Berücksichtigung des zunächst gegebenen Vollendungsvorsatzes im Rahmen der Prüfung der "Schwere der Schuld" im Sinne von § 17 JGG jedenfalls dann rechtsfehlerhaft, wenn nicht der Umstand der freiwilligen Abkehr von diesem Vorsatz gleichermaßen berücksichtigt wird. Erst beide Gesichtspunkte gemeinsam ergeben das Tatbild, welches in der spezifisch jugendstrafrechtlichen Beurteilung der Schuldschwere zu bewerten ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 320/15