Gefundene Dokumente: 6.966
DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 24. Juli 2014 wird verworfen; jedoch wird der Ausspruch über die Einziehung des sichergestellten Betäubungsmittels dahin neu gefasst, dass 518,95 g Heroinbasegemisch eingezogen werden. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 236/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Deggendorf vom 22. Dezember 2014 wird a) dieses im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte des Sich-Verschaffens von kinderpornographischen Schriften in elf Fällen, davon in fünf Fällen in Tateinheit mit Sich-Verschaffen von jugendpornographischen Schriften, sowie des Sich-Verschaffens von jugendpornographischen Schriften in 15 Fällen schuldig ist; b) der Vorwurf der "Änderung" einer Videodatei mit...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 255/15
Die Revision des Angeklagten P. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 4. Juli 2014 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die ihn betreffende Verurteilung wegen tateinheitlich begangener Steuerhinterziehung entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 11/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 2. Dezember 2014, soweit er verurteilt worden ist, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an das Landgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 101/15
Die Anhörungsrüge der Verurteilten gegen den Beschluss des Senats vom 24. Juni 2015 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 207/15
Die Anhörungsrügen der Verurteilten B. und S. gegen den Beschluss des Senats vom 23. Juni 2015 werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 433/14
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 3. Februar 2015 nach § 349 Abs. 4 StPO unter Aufrechterhaltung der Feststellungen aufgehoben a) hinsichtlich dieses Angeklagten im Schuldspruch im Fall 1 der Urteilsgründe, im Strafausspruch in den Fällen 3, 5 und 8 der Urteilsgründe, im Ausspruch über die Entscheidung nach § 111i Abs. 2 StPO und im Gesamtstrafausspruch, b) gemäß § 357 Satz 1 StPO hinsichtlich des Mitangeklagten G. im Strafausspruch im Fall 5 der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 314/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20. Februar 2015 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Stellungnahme des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Es begründet kein Verwertungsverbot, dass dem Amtsgericht bei der Antragstellung gemäß § 100a StPO als verdachtsbegründendes Beweismittel u.a. das Protokoll einer Wahllichtbildvorlage vorgelegt worden ist, bei der die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 312/15
1. Auf die Revision des Angeklagten R. wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 27. August 2014, soweit es ihn betrifft, gemäß § 349 Abs. 4 StPO im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten R. und die Revisionen der Angeklagten H. und S....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 186/15
I. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 29. Oktober 2014 aufgehoben: 1. soweit der Angeklagte wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer für das Jahr 2010 verurteilt worden ist, 2. im gesamten Strafausspruch, 3. mit den Feststellungen bezüglich der Kenntnis des Angeklagten von der Einbindung der B. in ein Umsatzsteuerkarussell hinsichtlich der C. , der T. , der G. für den Zeitraum vor dem 31. März 2009 und der L. für den Zeitraum vor dem 8. Februar 2011. II....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 239/15
Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 25. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 49/15
Auf die Revision des Angeklagten W. wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 15. Juli 2014 mit den Feststellungen aufgehoben, soweit dieser Angeklagte wegen Steuerhinterziehung in 13 Fällen verurteilt worden ist sowie im Gesamtstrafenausspruch. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine als Wirtschaftsstrafkammer zuständige andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 12/15
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17. März 2015 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Nebenkläger durch seine Revision entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Zur Rüge des Angeklagten M. , dass das Landgericht in der Person des hinzugezogenen Hilfsschöffen C. vorschriftswidrig besetzt gewesen sei (§ 338 Nr. 1 StPO), bemerkt der Senat ergänzend: Zu Recht führt...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 349/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 17. April 2015 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Die Strafkammer hat bei der Bemessung der Gesamtstrafe auch berücksichtigt, dass die Staatsanwaltschaft Augsburg eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 382/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 14. November 2014, soweit es ihn betrifft, im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 214/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 5. Februar 2015 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen schwerer räuberischer Erpressung verurteilt ist, sowie b) im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 3. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 4. Im Umfang...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 259/15
1. Auf die Beschwerde der T. GmbH wird der Beschluss des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 25. März 2015, berichtigt durch Beschluss vom 8. April 2015 und geändert durch Beschluss vom 29. April 2015, aufgehoben. 2. Die Kosten des Rechtsmittels und die der Beschwerdeführerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 7/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. April 2015 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 275/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten K. und G. wird das Urteil des Landgerichts Neuruppin vom 5. November 2014, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 178/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19. März 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Betrugs in sechs Fällen, in zwei Fällen davon in Tateinheit mit Untreue, verurteilt worden ist, sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 334/15