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DOKUMENTART
RECHTSGEBIET
GERICHT
JAHR
1. Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Der Tatrichter übt sein Ermessen bei der Entscheidung über die Strafrahmenverschiebung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB grundsätzlich nicht rechtsfehlerhaft aus, wenn er im Rahmen einer Gesamtwürdigung der schuldmindernden Umstände die Versagung der Strafmilderung allein auf den Umstand stützt, dass die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit des Täters auf von diesem verschuldeter Trunkenheit beruht. 2. Der Senat fragt bei den anderen Strafsenaten an, ob...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 63/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 23. Juni 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass bezüglich des weitergehenden Adhäsionsantrags von einer Entscheidung abgesehen wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 477/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. und T. wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 9. Januar 2015 jeweils im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel und die dem Nebenkläger insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere als Jugendkammer zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehenden Revisionen der Angeklagten werden verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 274/15
1. Dem Angeklagten wird nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 5. Mai 2015 auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. 2. Auf die Revision des Angeklagten wird das vorbezeichnete Urteil mit den ergänzenden Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine Strafkammer des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 350/15
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juni 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 10/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 13. Februar 2015 nach § 349 Abs. 4 StPO in den Einzelstrafaussprüchen zu den Fällen II.3 bis II.6 der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafausspruch aufgehoben; jedoch bleiben die zugehörigen Feststellungen aufrechterhalten. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 355/15
1. Auf die Revisionen der Angeklagten B. , M. und S. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 4. März 2014 a) soweit es den Angeklagten B. betrifft - im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte B. zweier Fälle der Beihilfe zu zwei Fällen der Steuerhinterziehung schuldig ist; - im Strafausspruch aufgehoben; b) soweit es den Angeklagten M. betrifft - im Schuldspruch dahingehend geändert, dass der Angeklagte M. der Beihilfe zu zwei Fällen der Steuerhinterziehung sowie der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 521/14
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Schwerin vom 19. Januar 2015 in vollem Umfang und auf die Revision des Nebenklägers, soweit es die Angeklagten A. und N. betrifft, jeweils mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 236/15
Auf die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Oktober 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 245/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25. Juni 2015 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die tateinheitliche Verurteilung wegen Bedrohung entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 473/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 14. August 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 56/15
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 8. Dezember 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch der Nebenklägerin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 273/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 16. Juni 2014, soweit es ihn betrifft, aufgehoben, soweit darin zwei Gesamtfreiheitsstrafen von elf Monaten und von einem Jahr und acht Monaten verhängt wurden. Die Aufhebung erfolgt mit der Maßgabe, dass eine nachträgliche Entscheidung durch Beschluss gemäß §§ 460, 462 StPO über die Gesamtstrafenbildung sowie über die Kosten des Rechtsmittels zu treffen ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 495/14
Die Beschwerden der S. SE und der B. GmbH & Co. KG gegen die sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 14. Juli 2015 sowie gegen den Entzug der dem Medium "B. " erteilten Akkreditierung durch Verfügung vom 3. August 2015 werden verworfen. Die Beschwerdeführerinnen tragen die Kosten ihrer Rechtsmittel.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 10/15, StB 11/15
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 23. Juni 2015 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 344/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 29. April 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt worden ist. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 416/15
Es wird festgestellt, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. November 2014 wirksam zurückgenommen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 103/15
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12. März 2015 wird a) die Strafverfolgung im Fall II.2 der Urteilsgründe auf den Vorwurf der räuberischen Erpressung beschränkt; b) das vorbezeichnete Urteil mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, aa) im Fall II.2 der Urteilsgründe im Strafausspruch, bb) soweit der Angeklagte im Fall II.3a) der Urteilsgründe verurteilt ist, cc) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 352/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 14. August 2014 a) hinsichtlich dieses Angeklagten im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Betrugs in 14 Fällen schuldig ist; die Einzelstrafen für die Taten II.B.46 und 48 der Urteilsgründe entfallen; b) bezüglich des Mitangeklagten S. aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Mitangeklagte S. des Betrugs in vier Fällen schuldig ist; die Einzelstrafe für die Tat II.B.46 der Urteilsgründe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 38/15
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 8. April 2015 dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 287/15