1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 25. November 2015 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit die Angeklagten im Fall II.2 der Urteilsgründe verurteilt worden sind, und b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehenden Revisionen der...