1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 12. April 2017 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte im Fall 4 der Urteilsgründe wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist, b) darüber hinaus im Rechtsfolgenausspruch, aa) betreffend die Einzelstrafe im Fall 3 der Urteilsgründe, bb) betreffend die Gesamtstrafe und cc) betreffend den Vorwegvollzug. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...