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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 10. November 2017 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass er der gewerbsmäßigen Geldfälschung in 20 Fällen schuldig ist und dahingehend ergänzt, dass er im Übrigen freigesprochen wird; bezüglich des Freispruchs fallen die Kosten des Verfahrens und die ausscheidbaren notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird verworfen. 3. Der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 151/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 23. Oktober 2017 a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie Bedrohung verurteilt ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall III. B. 2. der Urteilsgründe (Tat zum Nachteil des K. ) und über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 123/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 30. November 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit er für die Tat 2 unter III. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 130/18
1. Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25. Juli 2017 werden verworfen. 2. Die Beschwerdeführer haben die jeweiligen Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen. 3. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das vorgenannte Urteil aufgehoben, soweit die Einziehung des Wertes von Taterträgen unterblieben ist. 4. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels der Staatsanwaltschaft, an eine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 651/17
1. Auf die Revision des Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13. Juni 2016, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels des Angeklagten L. , an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revisionen der Angeklagten U. , H. , K. und Ho. und die diese Angeklagten betreffenden Revisionen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 159/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 20. September 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die zulässige Verfahrensrüge, mit der die Revision geltend macht, das Landgericht...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 18/18
1. Das Ablehnungsgesuch der Beschuldigten vom 1. April 2018 gegen die Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof Sost-Scheible, die Richterin am Bundesgerichtshof Roggenbuck und die Richter am Bundesgerichtshof Cierniak, Bender und Dr. Feilcke wird als unzulässig verworfen. 2. Die Anhörungsrüge der Beschuldigten vom 5. April 2018 gegen den Senatsbeschluss vom 15. März 2018 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 579/17
Die Rüge unzulässiger Verwertung von Durchsuchungsfunden erfordert einen Widerspruch in der Hauptverhandlung.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 17/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 30. August 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 543/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Limburg an der Lahn vom 18. Dezember 2017 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sowie des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und des unerlaubten Besitzes eines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 130/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 27. September 2017 im Maßregelausspruch aufgehoben; im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Rechtsmittels – an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 72/18
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 20. September 2017 1. im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass die Angeklagten des schweren Bandendiebstahls und der Verabredung eines schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen schuldig sind, 2. mit den zugehörigen Feststellungen a) betreffend den Angeklagten K. im gesamten Strafausspruch, b) betreffend die Angeklagten J. G. , M. G. und D. in den Einzelstrafaussprüchen zu den Taten 1 und 2 der Urteilsgründe sowie...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 108/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 12. Oktober 2017 mit den Feststellungen auf-gehoben, soweit die Einziehung des Mobiltelefons Samsung und des Laptops HP mit Netzteil angeordnet worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Jugendkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 65/18
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 14. September 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 658/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 24. August 2017 im Strafausspruch und im Ausspruch über die Einziehung des Kraftfahrzeugs VW Passat aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben jedoch aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 8/18
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 63/18
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 16. Februar 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 390/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Oktober 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 69/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 18. Dezember 2017, soweit es ihn betrifft, mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit eine Entscheidung über die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt unterblieben ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 148/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 27. Januar 2017 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 317/17