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GERICHT
JAHR
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 3. August 2016 werden verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 355/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Bad Kreuznach vom 8. Dezember 2017 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten wegen Zuwiderhandlung gegen eine Anordnung nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 93/18
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 10. November 2017 wird a) von der Einziehung des Wertes des Tatertrags in Höhe von 20 € abgesehen, diese entfällt; b) das vorbezeichnete Urteil aufgehoben, aa) soweit der Angeklagte wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist (Fall II. 2. der Urteilsgründe); jedoch bleiben die Feststellungen zum äußeren Tatablauf aufrechterhalten; bb) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen (1)...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 39/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 26. April 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Schuldspruch, soweit der Angeklagte in den Fällen II.4. und 5. der Urteilsgründe verurteilt worden ist, und b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weiter gehende Revision...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 348/17
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Gießen vom 24. Oktober 2017 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 111.350 Euro, davon in Höhe von 3.150 Euro als Gesamtschuldner, angeordnet wird. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 14/18
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 13. November 2017 wird als unbegründet verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zu den Ausführungen des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Der Umstand, dass für den in Litauen zur Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls gegen den Angeklagten angeordneten und durch eine elektronische Fußfessel überwachten, zeitlich begrenzten Hausarrest keine...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 65/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Ansbach vom 21. November 2017 aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen 9 bis 12 der Urteilsgründe jeweils wegen unerlaubter Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt worden ist, b) in den Aussprüchen über die Gesamtfreiheitsstrafe und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sowie, c) soweit die angeordnete Einziehung einen Betrag von 300 Euro übersteigt. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 136/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Gießen vom 26. Oktober 2016 im Strafausspruch aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weiter gehende Revision des Angeklagten wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 194/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kiel vom 20. Dezember 2017 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Urkundenfälschung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und vorsätzlichem Gebrauch eines Kraftfahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsschutz, wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, wegen versuchter Nötigung in Tateinheit mit Beleidigung und wegen vorsätzlichen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 85/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 26. Oktober 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) im Strafausspruch, b) soweit die Einziehung von sechs Mobiltelefonen, eines Jammers, von „Überweisungen und Belegen Western Union“ und „diversen Unterlagen über Übernachtungen“ angeordnet worden ist. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 60/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kempten vom 30. Mai 2017 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 481/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 7. Dezember 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit der Angeklagte im Fall B. I. der Urteilsgründe wegen Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit versuchtem Mord durch Unterlassen verurteilt wurde, b) im Gesamtstrafenausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 160/18
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 18/18
Zur Unterstützung einer terroristischen Vereinigung durch Zusage oder Begehung einer deren Zwecken dienenden oder deren Tätigkeit entsprechenden Straftat, zu der Mitglieder der Organisation das Nichtmitglied anstiften oder diesem Hilfe leisten.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 286/17
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 18. Oktober 2017 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, soweit das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt abgelehnt hat. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen; jedoch wird der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 24/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 25. August 2017 in den Fällen II.B.1. und 2. der Urteilsgründe sowie im Gesamtstrafenausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 638/17
1. Die sofortige Beschwerde des Generalbundesanwalts gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 23. Februar 2018 wird verworfen. 2. Der Verurteilte ist unverzüglich aus der Strafhaft zu entlassen. 3. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch entstandenen notwendigen Auslagen des Verurteilten zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 3/18
1. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 8. Januar 2018 wird verworfen. 2. Der Antrag des Betroffenen auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsbeschwerde gegen den vorbezeichneten Beschluss wird zurückgewiesen. 3. Von der Auferlegung von Gebühren und gerichtlichen Auslagen des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird abgesehen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 5/18
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 14. September 2017 im Strafausspruch sowie hinsichtlich der Anordnung über den Vorwegvollzug aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 1/18
Die sofortige Beschwerde des Rechtsanwalts H. G. , , gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 4. September 2017 - 1 ARs 18/17 - wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 ARs 542/17