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JAHR
Der Antrag des Generalbundesanwalts, die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 2. Juni 2010 nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig zu verwerfen, wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 467/10
Verbraucherbegriff bei progressiver Kundenwerbung .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 514/09
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 22. Juli 2010 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte der versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung in zwei Fällen davon in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 602/10
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) vom 8. September 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 635/10
Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 1. September 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 654/10
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 ARs 35/10
Die Anträge des Angeklagten vom 27. September 2010 und vom 7. Dezember 2010 werden als unbegründet verworfen. Es wird festgestellt, dass die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 5. Juli 2010 wirksam zurückgenommen ist.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 691/10
Die Beurteilung des Konkurrenzverhältnisses richtet sich auch bei der Verabredung mehrerer Verbrechen für jeden Tatbeteiligten allein nach dessen Tathandlung(en) im Sinne des § 30 Abs. 2 StGB und nicht danach, in welchem konkurrenzrechtlichen Verhältnis die verabredeten Taten im Falle ihrer Verwirklichung gestanden hätten .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 419/10
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 19. Juli 2010 im Strafausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 426/10
1. Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 6. Juli 2010 wird a) die Strafverfolgung in den Fällen II. 1. bis 4. der Urteilsgründe auf die Verstöße gegen das Waffengesetz und die versuchte schwere Brandstiftung beschränkt; b) das vorbezeichnete Urteil aa) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Verstoßes gegen das Waffengesetz in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung schuldig ist; bb) im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 459/10
Die Revision des Verurteilten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 10. Mai 2010 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 394/10
1. Dem Angeklagten wird nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 19. Juli 2010 auf seinen Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt der Angeklagte. Damit ist der Beschluss des Landgerichts Kleve vom 3. November 2010, mit dem die Revision des Angeklagten als unzulässig verworfen worden ist, gegenstandslos. 2. Die Revision des Angeklagten gegen das vorbezeichnete Urteil wird mit der Maßgabe...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 477/10
Zur Abgrenzung von strafloser Vorbereitung und (versuchtem) Handeltreiben mit Betäubungsmitteln bei Errichtung einer Indoor-Plantage zum Anbau von Cannabis, das nach der Ernte gewinnbringend veräußert werden soll .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 491/10
Die Einfuhr von Betäubungsmitteln auf dem Postweg ist nicht vollendet, wenn die Betäubungsmittel bei einer Zollkontrolle im Ausland entdeckt und aufgrund einer Absprache der ausländischen und der deutschen Zollbehörden im Wege eines bewachten Weitertransports nach Deutschland gebracht werden; insoweit kommt jedoch eine Strafbarkeit wegen einer versuchten Einfuhr - ggf. in Tateinheit mit vollendetem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - in Betracht .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 676/10
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 16. Juni 2010 wird verworfen. Die Staatskasse hat die Kosten des Rechtsmittels und die hierdurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 645/10
Der Senat beabsichtigt zu entscheiden: Die Tatbestandsalternative des teilweisen Zerstörens eines der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB ist bei der Brandlegung in einem einheitlichen, teils gewerblich, teils zu Wohnzwecken genutzten Gebäude erst vollendet, wenn ein zum Wohnen bestimmter selbständiger Teil des Gebäudes durch die Brandlegung für Wohnzwecke unbrauchbar geworden ist. Der Senat fragt daher beim 2. Strafsenat an, ob an dem Beschluss vom 19. Juli...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 659/10
Hat der Täter Betäubungsmittel vorsätzlich eingeführt oder vorsätzlich damit Handel getrieben, scheidet eine tateinheitliche fahrlässige Einfuhr von oder ein tateinheitliches fahrlässiges Handeltreiben mit einer vom Vorsatz nicht erfassten Teilmenge dieser Betäubungsmittel durch dieselbe Handlung aus. § 29 Abs. 4 BtMG kommt dann nicht zur Anwendung .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 576/10
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 2. August 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte im Fall II. 1 der Urteilsgründe der Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes, zur Vergewaltigung und zur Körperverletzung schuldig ist. Die Angeklagte hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 566/10
Das Verfahren ruht bis zur Erledigung des mit Anfragebeschluss des Senats vom 9. November 2010 – 5 StR 394, 440 und 474/10 – eingeleiteten Verfahrens nach § 132 GVG. Bis dahin werden die Akten an das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht zur Fortführung der nach § 67e Abs. 1 Satz 1, § 67d Abs. 3 Satz 1, Abs. 2, § 67a Abs. 4 Satz 1 StGB gebotenen Überprüfungen zurückgegeben.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 471/10
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 24. Juni 2010 gemäß § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 563/10