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GERICHT
JAHR
I. Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Bochum vom 17. Februar 2011 1. hinsichtlich dieses Angeklagten in den Fällen III.2.6, III.2.13 - 20, III.2.22 - 28 der Urteilsgründe a) im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte insoweit des Betruges in 16 tateinheitlichen Fällen schuldig ist, b) aufgehoben in den Aussprüchen über die Einzelstrafen; 2. hinsichtlich des Angeklagten M. und des früheren Mitangeklagten H. mit den Feststellungen aufgehoben in den...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 346/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 22. Februar 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch der Nebenklägerin entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Der Generalbundesanwalt konnte das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung hinsichtlich der in den Urteilsgründen Ziffer II.4 und II.5 abgeurteilten Fälle der Körperverletzung gemäß §§ 223 Abs. 1,...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 346/11
Die Untersuchungshaft hat fortzudauern. Eine etwa erforderliche weitere Haftprüfung durch den Bundesgerichtshof findet in drei Monaten statt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird die Haftprüfung dem nach den allgemeinen Vorschriften zuständigen Gericht übertragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. AK 17/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 14. April 2011 dahin geändert, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zur gewerbsmäßigen Fälschung von Zahlungskarten mit Garantiefunktion in Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt wird. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 239/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 24. März 2011 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 407/11
Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 12. Januar 2011 aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin dadurch entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Kammer des Landgerichts Darmstadt zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 202/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14. April 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts Aachen zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 362/11
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin wird das Urteil des Landgerichts Bayreuth vom 27. Oktober 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 134/11
Die Revision der Nebenklägerin gegen das Urteil des Landgerichts Bremen vom 16. Juni 2011 wird nach § 349 Abs. 1 StPO als unzulässig verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels und die dadurch dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 396/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. September 2010, soweit es ihn betrifft, aufgehoben (§ 349 Abs. 4 StPO) a) soweit er wegen Urkundenfälschung verurteilt wurde (Fall 38 der Urteilsgründe), b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe. Die weitergehende Revision wird verworfen (§ 349 Abs. 2 StPO). Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 321/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hagen vom 3. Februar 2011 a) im Schuldspruch dahin geändert, dass hinsichtlich der zum Nachteil der Zeugen S. und Ko. (Tatkomplex: Zufahren auf den Eingangsbereich des Büroraums der Firma K. ) begangenen Tat die tateinheitliche Verurteilung wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr entfällt, b) im Ausspruch über die insoweit verhängte Einzelstrafe sowie die Gesamtstrafe aufgehoben. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 401/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 19. Mai 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere als Schwurgericht zuständige Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 465/11
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 7. April 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass a) in der Urteilsformel die Worte „in einem besonders schweren Fall“ und „gemeinschaftlichem“ entfallen, b) die Höhe des Tagessatzes der wegen versuchten Betrugs verhängten Geldstrafe auf 1 Euro festgesetzt wird. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 423/11
Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 9. August 2011 aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. StB 14/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 5. Mai 2011 mit den Feststellungen aufgehoben und das Verfahren eingestellt, soweit der Angeklagte wegen besonders schweren Raubes verurteilt worden ist (II. 1. der Urteilsgründe). Im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last. 2. Das angefochtene Urteil wird dahin geändert, dass der Angeklagte wegen versuchten Computerbetrugs zu...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 280/11
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 28. April 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 295/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hildesheim vom 14. April 2011 mit den Feststellungen aufgehoben; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 298/11
Auf die Revision des Angeklagten M. wird das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 2. März 2011 gemäß § 349 Abs. 4 StPO insoweit mit den Feststellungen aufgehoben, als der Verfall von 60.000 € angeordnet wurde. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 343/11
1. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Aschaffenburg vom 25. Oktober 2010 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die weiteren Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 129/11
1. Auf die Revision des Angeklagten B. wird das Urteil des Landgerichts Gera vom 2. Juni 2010 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte im Fall II. 37 der Urteilsgründe des Diebstahls schuldig ist. Die weitergehende Revision des Angeklagten B. wird verworfen. 2. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wird im Fall II. 37 der Urteilsgründe, soweit es den Angeklagten B. betrifft, eine Einzelfreiheitsstrafe von drei Monaten festgesetzt. 3. Die weitergehende Revision der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 93/11