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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision der Angeklagten F. gegen das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau vom 16. Mai 2011 wird das Urteil hinsichtlich dieser Angeklagten sowie der früheren Mitangeklagten K. dahin geändert, dass diese der sexuellen Nötigung schuldig sind. 2. Auf die Revision des Angeklagten W. gegen das vorbezeichnete Urteil wird dessen Tenor hinsichtlich dieses Angeklagten dahin geändert, dass im Schuldspruch das Wort "gemeinschaftlichen" entfällt. 3. Die weiter gehenden Revisionen der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 468/11
1. Auf die Revision der Angeklagten L. wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 24. März 2011, soweit es sie betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die Revision des Angeklagten D. gegen das vorbezeichnete Urteil wird verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 310/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mönchengladbach vom 7. April 2011 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 267/11
Vorteil im Sinne des § 257 Abs. 1 StGB ist auch der an einen Tatbeteiligten gezahlte, nicht aber der ihm versprochene Tatlohn.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 302/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird a) die Verfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts gemäß § 154a Abs. 2 StPO auf den Vorwurf der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit versuchter Durchfuhr von Betäubungsmitteln beschränkt, b) das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 6. Januar 2011 im Schuldspruch dahin abgeändert, dass der Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 201/11
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Meiningen vom 7. März 2011, soweit es ihn betrifft, im Ausspruch über den Verfall von Wertersatz aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 251/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Koblenz vom 28. Februar 2011 a) aufgehoben, soweit der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt worden ist (Fall II.4 der Urteilsgründe); insoweit wird der Angeklagte freigesprochen, b) im Fall II.2 der Urteilsgründe im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der versuchten Nötigung schuldig ist, c) im Strafausspruch mit den Feststellungen im Fall II.2 und im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben. 2. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 375/11
In der Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium liegt keine wirksame Bezugnahme im Sinne von § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO .
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 332/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 30. Mai 2011 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 351/11
Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2010 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Verfallsbetrag (§ 111i Abs. 2 StPO) gegen den Angeklagten T. 74.175 € beträgt. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten hierdurch entstandenen notwendigen Auslagen. – Von Rechts wegen –
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 14/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. April 2011 nach § 349 Abs. 4 StPO mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 376/11
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Land-gerichts Berlin vom 12. Januar 2011 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Es wird davon abgesehen, dem Angeklagten S. die durch sein Rechtsmittel entstandenen Kosten und Auslagen aufzuerlegen; die übrigen Beschwerdeführer haben jeweils die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 292/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 29. März 2011 im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 328/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9. Februar 2011 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass der Angeklagte des besonders schweren Raubes, des versuchten schweren Raubes und des Erwerbs von Betäubungsmitteln schuldig ist, b) im Ausspruch über die Einzelstrafen in den Fällen II.1. und II.2. der Urteilsgründe sowie im Ausspruch über die Gesamtfreiheitsstrafe aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 218/11
1. Auf die Revision des Angeklagten Y. wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14. Januar 2011 mit den Feststellungen aufgehoben, a) auch, soweit es den Angeklagten C. betrifft, im Schuldspruch zu Fall 2 der Urteilsgründe, b) im Ausspruch über die Einzelstrafe im Fall 2 der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe für den Angeklagten Y. 2. Auf die Revision des Angeklagten C. wird das vorgenannte Urteil im Strafausspruch, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 3. Im...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 287/11
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. September 2010 nach § 349 Abs. 4 StPO im Maßregelausspruch mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. In diesem Umfang wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 267/11
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 23. März 2011 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Zu der Rüge, das Landgericht habe die Hauptverhandlung zu Unrecht in Abwesenheit des Angeklagten zu Ende geführt (§ 231 Abs. 2, § 338 Nr. 5 StPO), bemerkt der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 282/11
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Duisburg vom 31. Januar 2011, soweit es ihn betrifft, aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen in den Fällen II. 1. c) Fall 30 (Fallakte 85) und II. 1. c) Fall 32 (Fallakte 87) der Urteilsgründe; b) im Ausspruch über die jeweilige Einzelstrafe in den Fällen II. 1. c) Fall 2 (Fallakte 6), II. 1. c) Fall 29 (Fallakte 84) und II. 1. c) Fall 34 (Fallakte 94 bzw. 95) der Urteilsgründe sowie über die Gesamtstrafe; jedoch...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 206/11
Dem gerichtlich bestellten Verteidiger, Rechtsanwalt Prof. Dr. N. , wird für die Revisionshauptverhandlung anstelle der gesetzlichen Gebühr eine Pauschvergütung in Höhe von 1.300,00 Euro bewilligt. Der Antrag auf Festsetzung einer Pauschgebühr anstelle der gesetzlichen Verfahrensgebühr für das Revisionsverfahren durch den Bundesgerichtshof wird zurückgewiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 254/10
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 8. März 2011 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: 1. Zwar hat die Schwurgerichtskammer rechtsfehlerhaft den Angeklagten nachteilige Schlüsse daraus gezogen, dass sich diese erst in einem späten Stadium der Hauptverhandlung eingelassen...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 357/11