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JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Kassel vom 11. Februar 2013, auch soweit es die Mitangeklagte R. betrifft und soweit beide Angeklagten verurteilt worden sind, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 3. Die Revision der Nebenklägerin A. gegen das vorgenannte Urteil wird verworfen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 297/13
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger wird das Urteil des Landgerichts Berlin vom 7. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 214/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 16. Mai 2013 im Rechtsfolgenausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 414/13
Die Revision des Beschuldigten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 25. April 2013 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend bemerkt der Senat: Eine Befangenheit des Sachverständigen ist trotz dessen Tätigkeit in der Klinik, in welcher der Beschuldigte einstweilig untergebracht ist, letztlich ohne Rechtsfehler verneint worden, ohne dass es für diese Beurteilung zum Nachteil des Beschuldigten auf...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 381/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 4. April 2013 aufgehoben; das Verfahren wird eingestellt. 2. Die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 339/13
Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 6. Februar 2013 - auch soweit es den Angeklagten G. betrifft - mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 342/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 14. Februar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 272/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Halle vom 18. Januar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 273/13
Die Revision der Angeklagten Ma. H. gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 22. August 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Revision des Angeklagten M. H. gegen das vorgenannte Urteil wird verworfen. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das vorgenannte Urteil betreffend Ma. H. wird mit der Maßgabe verworfen, dass die Angeklagte der unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 75/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hechingen vom 15. Februar 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend in Bezug auf einige der von der Revision erhobenen Verfahrensrügen bemerkt der Senat: 1. Die Rüge, das Tatgericht habe gegen den Grundsatz des...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 386/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Dresden vom 1. Februar 2013 aufgehoben a) mit den zugehörigen Feststellungen, soweit der Angeklagte in den Fällen VIII. 1. bis 3. sowie IX. der Urteilsgründe verurteilt worden ist; jedoch bleiben die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen mit Ausnahme derjenigen zum Umfang der Lieferungen der Firma Me. im Jahr 2009 aufrechterhalten. b) im Strafausspruch auch in den Fällen VIII. 4. bis 10. der Urteilsgründe und hinsichtlich...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 312/13
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Stade vom 23. Mai 2013 mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben a) soweit er und der Angeklagten R. in den Fällen I. 2. a) und c) der Urteilsgründe verurteilt worden sind, b) soweit es den Angeklagten S. betrifft, im Ausspruch über die Gesamtstrafe, c) soweit es den Angeklagten R. betrifft, im Ausspruch über die Jugendstrafe und im Maßregelausspruch. 2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 299/13
1. Auf die Revision des Angeklagten S. wird das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom 19. Oktober 2012, soweit es ihn betrifft, mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Auf die Revision des Angeklagten Sch. wir das vorbezeichnete Urteil, soweit es ihn betrifft, a) im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und der Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig ist; b) im Ausspruch über die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 135/13
1. Auf die Revision des Beschuldigten wird das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 30. April 2013 aufgehoben; die Feststellungen zum objektiven Tatgeschehen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 311/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München II vom 5. April 2013 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 403/13
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Rottweil vom 30. April 2013 wird als unzulässig verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 487/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Trier vom 15. März 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Schwurgerichtskammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 324/13
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 21. Januar 2013 mit den Feststellungen aufgehoben. 2. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 256/13
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 13. Dezember 2012 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 271/13
1. Auf die Revisionen der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Bonn vom 10. Januar 2013 a) im Fall II.3 der Urteilsgründe, b) in den Strafaussprüchen mit den zugehörigen Feststellungen c) hinsichtlich der Adhäsionsentscheidung, soweit darin eine Feststellungsentscheidung bezüglich der Erstattung weiterer materieller Schäden ergangen ist, aufgehoben. Von einer Entscheidung über den aufgehobenen Teil des Entschädigungsantrags des Adhäsionsklägers wird abgesehen. 2. Im Umfang der Aufhebung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 306/13