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GERICHT
JAHR
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 27. Februar 2014 im Schuldspruch dahingehend abgeändert, dass der Angeklagte im Falle C. II. der Urteilsgründe (Raubüberfall 2002) wegen besonders schweren Raubes und im Falle C. III. der Urteilsgründe (Raubüberfall 2004) wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt ist. 2. Die weitergehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 496/14
1. Werden Gelder, die einer Fraktion des Landtags von Rheinland-Pfalz aus dem Landeshaushalt zur Erfüllung ihrer Aufgaben zugewendet worden sind, gesetzwidrig für Zwecke der die Fraktion tragenden Partei ausgegeben, so stehen der Würdigung dieses Vorgangs als Untreue im Sinne des § 266 StGB zum Nachteil der Fraktion nicht die Bestimmungen des Fraktionsgesetzes Rheinland-Pfalz über die Folgen einer gesetzwidrigen Verwendung von Fraktionsgeldern entgegen. 2. Dem Vorsitzenden einer...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 265/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 7. März 2013 aufgehoben. Der Angeklagte wird freigesprochen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens und die dem Angeklagten entstandenen notwendigen Auslagen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 405/13
Die Revisionen der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 29. August 2013 werden verworfen. Die Kosten der Rechtsmittel und die den Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen hat die Staatskasse zu tragen. - Von Rechts wegen -
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 136/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Hannover vom 30. Juni 2014 aufgehoben; die Feststellungen bleiben aufrechterhalten mit Ausnahme derjenigen zum räumlichen Bezug zwischen dem bereitgehaltenen Heroingemisch und der erworbenen Schusswaffe; diese werden aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 503/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 9. Mai 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 375/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 2. Juni 2014 wird verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 489/14
1. Die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 10. Dezember 2013 wird verworfen. 2. Die Staatskasse trägt die Kosten des Rechtsmittels und die dem Angeklagten dadurch entstandenen notwendigen Auslagen. Von Rechts wegen
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 170/14
Auf die Revision der Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 24. April 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) im Ausspruch über die Maßregel und b) soweit der Angeklagten Strafaussetzung zur Bewährung versagt worden ist. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. Die weitergehende Revision der Angeklagten wird als unbegründet...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 297/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Osnabrück vom 30. Juni 2014 in den Aussprüchen über die Einzelstrafen in den Fällen II. A. 1. bis 29. der Urteilsgründe und über die Gesamtstrafe aufgehoben; die zugehörigen Feststellungen bleiben aufrechterhalten. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die weitergehende Revision wird...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 502/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 8. Oktober 2013 a) mit den jeweils zugehörigen Feststellungen aufgehoben aa) in den Fällen B. III. 2, 8, 14, 15 und 19 der Urteilsgründe, bb) im Ausspruch über die Gesamtstrafe, b) in den Fällen B. III. 1, 3, 4, 6, 7, 9-13, 17, 18 und 20 der Urteilsgründe im Schuldspruch dahin geändert und neu gefasst, dass der Angeklagte schuldig ist - der gewerbsmäßigen Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck in drei...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 62/14
Schmerzhafte anale Penetrationshandlungen gegenüber Kindern können eine körperlich schwere Misshandlung (§ 176a Abs. 5, § 177 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a StGB) darstellen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 5 StR 422/14
Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 19. Februar 2014 mit den Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 239/14
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 13. Dezember 2013 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen. Ergänzend zur Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat: Die Rüge, die Zeugin M. P. sei nicht vor jeder Vernehmung in der Hauptverhandlung über...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 272/14
Der vertypte Strafmilderungsgrund des § 46a Nr. 1 StGB ist auf den vorsätzlichen Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315b StGB nicht anwendbar.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 213/14
1. Eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO setzt nicht voraus, dass eine Beschlagnahme nach § 111c StPO vorgenommen oder ein Arrest nach § 111d StPO (wirksam) angeordnet wurde und/oder im Zeitpunkt der Feststellung, also des Urteils, noch besteht. 2. Der Umstand, dass über das Vermögen eines von der Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO Betroffenen ein Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht dieser Feststellung jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Staat hierdurch (lediglich) -...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 60/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Essen vom 22. April 2014 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben, a) soweit der Angeklagte in den Fällen A 2, B 9, 10, 11, 19, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 29, 30, 31 der Urteilsgründe verurteilt worden ist, jedoch können in den Fällen B 9, 10, 11, 19, 20, 21, 25, 26, 28, 29, 30, 31 der Urteilsgründe die Feststellungen zum äußeren Tatgeschehen bestehen bleiben; b) im Gesamtstrafen- und Maßregelausspruch. 2. Im Umfang der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 342/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Kaiserslautern vom 11. August 2014 a) im Schuldspruch dahin berichtigt, dass im Fall II. 1 der Urteilsgründe die Kennzeichnung als minder schwerer Fall entfällt, b) im gesamten Straf- und Maßregelausspruch mit den Feststellungen aufgehoben. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. 2. Die...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 512/14
1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Münster vom 25. März 2014 im Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte der besonders schweren räuberischen Erpressung in Tateinheit mit unerlaubter Ein- und Ausfuhr einer Kriegswaffe, unerlaubtem Führen einer halbautomatischen Kurzwaffe und unerlaubtem Besitz von Munition schuldig ist. 2. Die weiter gehende Revision wird verworfen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 4 StR 335/14
Die Zulassungsbescheinigung Teil II ist hinsichtlich der darin enthaltenen Angaben zur Person keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 348 StGB. Sie beweist weder zu öffentlichem Glauben, dass die Eintragungen zur Person richtig sind, noch dass die eingetragene Person Verfügungsberechtigter oder Halter des Fahrzeugs ist, auf das sich die Zulassungsbescheinigung bezieht.
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 31/14