...Landgerichts, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei uneingeschränkt vorhanden gewesen, ist nicht tragfähig belegt. 7 aa) Eine Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nur dann begründen, wenn sie, wie das Landgericht nicht verkannt hat, Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören...