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Urteile für Störer

DOKUMENTART
GERICHT
JAHR
...Im Streitfall steht der Klägerin kein Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zu, weil die Voraussetzungen der Störerhaftung - eine täterschaftliche Haftung steht nicht in Rede - nicht vorliegen. 11 a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat-kausal zur Verletzung...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 220/15
...Diese Homepage verfügt über einen "e-Store", der im Zeitpunkt der beanstandeten Verletzungshandlung in deutscher Sprache abrufbar war und über den Produkte zur Lieferung nach Deutschland bestellt werden konnten. Die Beklagte vertreibt eine Professional-Service-Automation-Software mit der Bezeichnung "Commit CRM" an IT-Dienstleistungsunternehmen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 74/17
....; OLG Hamm, NZM 1998, 873; OLGR Köln 1995, 163, 164, jeweils mwN). 8 b) Ferner hält es rechtlicher Nachprüfung stand, dass das Berufungsgericht den Beklagten als Störer im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB ansieht. Weil die Nießbraucher den Spitzboden als separate Wohnung vermieten, kann der Beklagte nur als mittelbarer Handlungsstörer zu der Unterlassung verpflichtet sein....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 131/13
...Dieses Verhalten stellt eine grobe Pflichtverletzung dar, die objektiv geeignet ist, das Vertrauensverhältnis zwischen dem Treuhänder und dem Insolvenzgericht schwer und nachhaltig zu stören, weil es den Versuch beinhaltet, die Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Vergütung des Treuhänders in unzulässiger Weise zu beeinflussen, und dazu führt, dass sich das Insolvenzgericht auf eine von der...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. IX ZB 23/11
...Dem Angeklagten gelang es jeweils mittels eines Störsenders, den Schließmechanismus des Fahrzeugs so zu stören bzw. zu manipulieren, dass es entweder nicht verschlossen oder - von dem Geschädigten unbemerkt - wieder geöffnet wurde. 5 bb) Diese Feststellungen tragen die Annahme, dass der Angeklagte das Regelbeispiel des § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StGB verwirklicht habe, nicht....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 3 StR 349/17
...Die Annahme einer gravierenden Störung des Rechtsfriedens setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes voraus, dass die zu erwartenden Delikte wenigstens in den Bereich der mittleren Kriminalität hineinreichen, den Rechtsfrieden empfindlich stören und geeignet sind, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen (vgl. Senat, Beschluss vom 13....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 1 StR 308/18
...Für die dargestellte Rechtsverletzung haften die Beklagten als Störer. 26 a) Der Beklagte zu 2 ist Störer, da er die Beklagte zu 1 beauftragte und bevollmächtigte, in seinem Namen das Informationsschreiben vom 11....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. VI ZR 506/17
...Die Kläger wollten hierdurch ausweislich der psychologischen Stellungnahme der N insbesondere eine Antwort auf die Frage erhalten, warum L in der Schule unkonzentriert sei und den Unterricht störe. N gelangte in ihrer psychologischen Stellungnahme vom …. Mai 2008 zu dem Ergebnis, dass bei L eine so genannte intellektuelle Hochbegabung (IQ >= 131) vorliege....
  1. Urteile
  2. Bundesfinanzhof
  3. VI R 45/14
...Solche Umstände können darin liegen, dass der Anmelder in Kenntnis eines schutzwürdigen Besitzstandes des Vorbenutzers ohne zureichenden sachlichen Grund für gleiche oder ähnliche Waren und/oder Dienstleistungen die gleiche oder eine zum Verwechseln ähnliche Bezeichnung mit dem Ziel, den Besitzstand des Vorbenutzers zu stören, oder in der Absicht, für diesen den Gebrauch des Zeichens zu sperren, als...
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 29 W (pat) 7/13
...Klärungsbedürftige Fragen des revisiblen Rechts zeigen die Beschwerdeführer damit nicht auf. 12 a) Ausgangspunkt einer typisierenden Betrachtung des Störverhaltens sonstiger Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO ist die Frage, ob ein Betrieb der betreffenden Branche "erfahrungsgemäß" geeignet ist, das Wohnen in einem Mischgebiet erheblich zu stören....
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 4 B 10/17
...Der Beklagte hafte auch nicht als Störer. 8 II. Die gegen diese Beurteilung gerichtete Revision hat keinen Erfolg. 9 1. Das Berufungsgericht hat den Beklagten zu Recht nicht als nach § 97 Abs. 2 Satz 1 UrhG zum Schadensersatz verpflichtet angesehen....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 68/16
...Im Falle einer abweichenden rechtlichen Beurteilung durch die Rechtsmittelgerichte könnte es nämlich divergierende Entscheidungen hervorrufen, und zwar hinsichtlich der Frage, ob der Beklagte als Störer anzusehen ist....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. V ZR 97/11
...Landgerichts, die Steuerungsfähigkeit des Angeklagten sei uneingeschränkt vorhanden gewesen, ist nicht tragfähig belegt. 7 aa) Eine Persönlichkeitsstörung kann die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit nur dann begründen, wenn sie, wie das Landgericht nicht verkannt hat, Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben eines Angeklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen Folgen stören...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. 2 StR 71/18
...Habitat- und Artenschutzrechts beachtet und die Auswirkungen des Vorhabens auf das FFH-Gebiet "Neßsand und Mühlenberger Loch", das besondere Vogelschutzgebiet "Unterelbe bis Wedel" und das faktische Vogelschutzgebiet "Holzhafen" sowie die Veränderungen der Lebensraumkompartimente "Tideröhricht" und "Schlickwatt" und die Betroffenheit von Schierlings-Wasserfenchel, Finte, Schnäpel, Schweinswal und Stör...
  1. Urteile
  2. Bundesverwaltungsgericht
  3. 7 VR 7/12, 7 VR 7/12 (7 A 15/12)
.... § 50 Abs. 1 MarkenG anzusehen sein, wenn das wesentliche Motiv der Anmeldung darin besteht, den schutzwürdigen Gebrauch eines fremden Kennzeichens zu stören (vgl. EuGH GRUR 2009, 763 Rn. 46, 53 - Lindt & Sprüngli/Franz Hauswirth; BGH GRUR 2000, 1032, 1034 - EQUI 2000)....
  1. Urteile
  2. Bundespatentgericht
  3. 24 W (pat) 53/14
...Zu Recht ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, dass die Beklagte als Störerin für Verletzungen des Urheberrechts an dem Tripp-Trapp-Stuhl durch das Angebot der Kinderhochstühle "Alpha", "Beta" und "Herlag Moritz" auf ihrem Internet-Marktplatz haftet. 34 a) Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 216/11
...Juli 2017 - I ZR 68/16, GRUR-RR 2017, 484 Rn. 10 = WRP 2017, 1222 mwN). 13 c) Ohne Erfolg wendet sich die Revision gegen die Annahme des Berufungsgerichts, dass der Beklagte nach der seinerzeit bestehenden Rechtslage als Störer für die Rechtsverletzung verantwortlich war. 14 aa) Das Berufungsgericht hat angenommen, der Beklagte hafte als Störer unabhängig davon, ob die Rechtsverletzung über sein privat...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 64/17
...Darüber hinaus kann, wer seinen Internetauftritt durch einen elektronischen Verweis mit wettbewerbswidrigen Inhalten auf den Internetseiten eines Dritten verknüpft, im Fall der Verletzung absoluter Rechte als Störer und im Fall der Verletzung sonstiger wettbewerbsrechtlich geschützter Interessen aufgrund der Verletzung einer wettbewerbsrechtlichen Verkehrspflicht in Anspruch genommen werden, wenn er...
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 74/14
...Das Berufungsgericht hat angenommen, der Klägerin stünden die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, weil die Beklagte die Fotografien weder als Täter rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht habe noch als Störer für etwaige von Dritten begangene Urheberrechtsverletzungen hafte. Dazu hat es ausgeführt: 9 Die Fotografien seien jedenfalls als Lichtbilder urheberrechtlich geschützt....
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  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 11/16
...Die Beklagte zu 3 hafte allerdings wegen der Verletzung der Rechte des Klägers an sieben näher bezeichneten Titeln des Studioalbums als Störer auf Unterlassung....
  1. Urteile
  2. Bundesgerichtshof
  3. I ZR 140/15