1. NV: Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör versagt, wenn das Gericht mündlich verhandelt und in der Sache entscheidet, obwohl er einen Antrag auf Terminsverlegung gestellt und dafür erhebliche Gründe geltend gemacht hat . 2. NV: Ist der Prozessbevollmächtigte als Einzelanwalt tätig, verletzt die Ablehnung des Terminverlegungsantrags den Anspruch auf rechtliches Gehör, wenn die Terminkollision auf zwei gleichzeitig terminierten Verhandlungen vor Gericht beruht und keine besonderen...