1. NV: Auch ein nicht durch einen Prozessbevollmächtigten vertretener Steuerpflichtiger kann nicht davon ausgehen, dass ein kurzfristig gestellter Antrag auf Aufhebung eines Termins zur mündlichen Verhandlung Erfolg haben wird . 2. NV: Eine Divergenz wird nicht durch einen Hinweis darauf dargelegt, dass das FG die Klage wegen fehlender Klagebefugnis als unzulässig abgewiesen habe, obwohl der Grundsatz, dass bei einer Steuerfestsetzung von Null € keine Beschwer vorliege, auch Ausnahmen zulasse...